Massnahme 3.1.4.2

Untersuchung zur geschlechtsspezifischen Gewalt an Menschen mit Behinderungen

3.1.4.2. Der Bundesrat untersucht die geschlechtsspezifische Gewalt an Menschen mit Behinderungen (in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz»).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Postulat 20.3886 Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz wurde am 19.06.2020 eingereicht. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zum Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Im Bericht soll analysiert werden, wie stark Menschen mit Behinderungen von verschiedenen Formen
von Gewalt (physische, psychische, sexuelle, soziale, ökonomische
und strukturelle) sowie Vernachlässigung und Grenzüberschreitungen betroffen sind, und wie die Fälle besser erfasst, die Betreuung und Nachsorge von Betroffenen verbessert und die Prävention verstärkt werden können. Sexuelle Gewalt soll berücksichtigt und die Daten
nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Erwartet wird eine Analyse, wie die Schweiz für eine diskriminierungsfreie Umsetzung der Istanbul-Konvention sorgt, die die Situation und Bedürfnisse von Frauen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt.

Ziel

Das Wissen, die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gruppe von Menschen mit Behinderungen sowie die Betreuung der Opfer werden verbessert.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

EDI: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)EDI: Bundesamt für Statistik (BFS)Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

14.07.2021 Erste Koordinationssitzung EBG/EBGB
Weitere Schritte und Zeitplan: noch festzulegen
27.10.2021 Erste Sitzung der Arbeitsgruppe Po. Roth
1. Semester 2023 Übermittlung Berichts an den Bundesrat.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK, SR 0.109): Art. 6 (Frauen mit Behinderungen); 16 (Recht, nicht der Ausbeutung, Gewalt oder Misshandlung ausgesetzt zu sein); 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person).
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35).
- Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3)
- Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG, SR 321.5)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

- Lücken in der Kenntnis und Messung der Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen werden festgestellt; Verbesserungsmaßnahmen werden vorgeschlagen.
- Der Bericht zum Postulat wird verfasst und an den Bundesrat weitergeleitet.

Weitere Grundlagen

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Ressourcen

Keine spezifischen Ressourcen / mit bestehenden Ressourcen der beteiligten Stellen


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Statistiken über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind weiterentwickelt, Studien sind durchgeführt und ein Monitoring ist aufgebaut

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Generell ist die Prävention von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen und von geschlechtsspezifischer Gewalt eine Angelegenheit der gesamten Gesellschaft, besonders aber aller öffentlichen Einrichtungen auf allen institutionellen Ebenen. Daher sind auch Kantone, Städte und Gemeinden betroffen. Die Vorbereitung des in diesem Postulat geforderten Berichts obliegt der Bundesebene.