Massnahme 3.1.4.1

Prüfung einer Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

3.1.4.1. Neben der Fortführung der Statistiken zu häuslicher Gewalt und einer zwischen 2019 und 2024 durchzuführenden Studie zu Tötungsdelikten innerhalb und ausserhalb des häuslichen Bereichs wird die Durchführung einer Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geprüft.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Artikel 11 der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35), die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, sieht die Durchführung regelmässiger Umfragen unter der Bevölkerung zum Ausmass von Gewalt gegen Frauen, insbesondere zu häuslicher Gewalt, vor. Diese Umfragen liefern Informationen über die Prävalenz und die Entwicklung der verschiedenen Formen von Gewalt. Sie erfassen auch Fälle, die nicht von der Polizei registriert werden, und stellen somit wichtige zusätzliche Grundlagen dar, um das tatsächliche Ausmass und die Notwendigkeit von Massnahmen im Bereich der Prävention und Kontrolle zu bewerten.

Ziel

Vertiefte Daten zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz, insbesondere zur Prävalenz (Dunkelfeld) verschiedener Gewaltformen und Betroffenengruppen und zur Entwicklung über die Zeit.

Federführend

Bundesamt für Statistik BFS, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

EDI: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Es wurde eine Begleitgruppe ernannt und ein Informationveranstaltung am 27. Mai 2024 organisiert. Priorität hat weiterhin die Entwicklung eines Fragebogens für die Schweiz sowie die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung (WTO) zur Auswahl eines zukünftigen Befragungsinstituts.

Meilensteine / Zeitplan

2022: Definitive Klärung der Frage der Finanzierung der Prävalenzstudie.
2023 – 2025: Konzeption und öffentliche Beschaffung
2025 – 2027: Test-, Pilot- und Haupterhebung
2028: Publikation der Ergebnisse


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 11 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35) Inkrafttreten am. 1. April 2018.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Parallel dazu wird voraussichtlich im Jahr 2025 die zusätzliche Studie über Tötungsdelikte veröffentlicht.

Weitere Grundlagen

Mandat des BFS in enger Zusammenarbeit mit dem EBG (Auftraggeber)

Ressourcen

Gemäss Entscheid des Bundesrates (2022)


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Statistiken über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind weiterentwickelt, Studien sind durchgeführt und ein Monitoring ist aufgebaut

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kantone: Lieferung von zusätzlichen Daten im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Tötungsdelikten ans BFS
Allfällige freiwillige Beiträge der Kantone für Zusatzauswertungen für einzelne Kantone im Rahmen der Prävalenzstudie.