Finanzhilfen zur Bekämpfung des Menschenhandels und Prävention von strafrechtliche Vergehen im Bereich der Prostitution
Inhalt
Die Verordnungen sind öffentlich zugänglich. Private Organisationen in der Schweiz können einmal im Jahr Gesuche um Finanzhilfen einreichen.
Ziel
Finanzierung von Projekten Dritter bzw. Unterstützung von Organisationen, damit Menschenhandel bzw. Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution verhindert werden können.
Federführend
Bundesamt für Polizei Fedpol, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Partner/-innen
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Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Die Massnahme wird laufend umgesetzt. Die unterstützten Projekte und Organisationen werden auf https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh/finanzhilfen.html beschrieben.
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311. 039.4) ; Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (SR 311.039.3)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Verhinderung von Menschenhandel zu Ausbeutungszwecken, Verhinderung von retrafficking, Integration; Schutz vor Zwangs- und Gewaltanwendung und vor Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit, Schutz vor Wucher oder der Ausnützung einer Notlage.
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Pro Jahr je CHF 600'000 zur Bekämpfung von Menschenhandel und CHF 200'000 zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution, welche direkt an Gesuchstellende ausbezahlt werden.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Massnahmen und Projekte Dritter zur Gewaltprävention werden gefördert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Sie sind nicht direkt betroffen.