Massnahme 3.1.1.6

Nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

3.1.1.6.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Bundesrat wurde am 16. Juni 2022 vom Parlament beauftragt, regelmässig schweizweite Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durchzuführen (21.4418 Maret / 21.4470 de Quattro / 21.4471 Funiciello / 22.3011 Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats). Die Kampagne soll unterschiedliche Formen von Gewalt abdecken und sich zielgruppengerecht an unterschiedliche Betroffenengruppen wie auch an (potentielle) Tatpersonen richten. Dabei gilt es die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention einzuhalten (Art. 4 & 13 IK) und die Fachorganisationen und -stellen mit einzubeziehen.

Ziel

Regelmässige Durchführung von nationaler Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Begleitgruppe aus Bund, Kantonen, Gemeinden, Fachorganisationen und -stellen sowie der Zivilgesellschaft

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Machbarkeitsstudie wurde erarbeitet und erste Konsultationen Bund/Kantone/Gemeinden/Zivilgesellschaft durchgeführt.

Meilensteine / Zeitplan

2023: Erstellung Machbarkeitsstudie, Konsultationen Bund/Kantone/Gemeinden und Konsultation Zivilgesellschaft
2024: Vorbereitungen, Initialisierung der öffentlichen Beschaffung gemäss WTO-Standards
2025: Mandatsvergaben, erste Durchführung Kampagne


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35).

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

keine

Indikatoren / quantitative Ziele

Prävention und Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, regelmässige Evaluation der Kampagnenwirkung.

Weitere Grundlagen

keine

Ressourcen

2023 bis 2024: befristete Stelle und Sachkredit für Vorbereitungsaufgaben
2025 bis 2027: jährlich 1,5 Millionen (gemäss vom Parlament am 21.12.2023 verabschiedeten Finanzplan 2025-2027)


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kampagne wird auf die Einführung einer nationalen, dreistelligen Opferhilfetelefonnummer durch die Kantone (Federführung SODK) abgestimmt.
Bei Unterstützungsangeboten für Gewaltbetroffene und Gewaltausübende sowie den kantonalen Strafverfolgungsbehörden ist mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf zu rechnen.
Kantone, Städte oder Gemeinden wirken sowohl in der Erarbeitung als auch als Multiplikator/-innen mit.