Massnahme 3.1.1.6

Nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

3.1.1.6.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) wurde vom Bundesrat mit der Durchführung einer mehrjährigen, schweizweiten Sensibilisierungskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt beauftragt (gemäss vier Motionen «Präventionskampagnen gegen Gewalt»: 21.4418 Maret / 21.4470 de Quattro / 21.4471 Funiciello / 22.3011 WBK-N).
Die Kommunikationsstrategie zielt darauf ab, die Bevölkerung für die verschiedenen Formen von Gewalt zu sensibilisieren, bestehende Hilfsangebote hervorzuheben und die sozialen Normen, die Gewalt aufrechterhalten, infrage zu stellen.
Dabei gilt es die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention einzuhalten (Art. 4 & 13 IK) und die Fachorganisationen und -stellen mit einzubeziehen.

Ziel

Regelmässige Durchführung von nationaler Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Begleitgruppe aus Bund, Kantonen, Gemeinden, Fachorganisationen und -stellen sowie der Zivilgesellschaft

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Die Kommunikationsagentur sowie das Marktforschungsinstitut für die Evaluation wurden im Mai 2025 ausgewählt. Die Kampagne wird im November 2025 lanciert. 

Meilensteine / Zeitplan

2023: Erstellung der Machbarkeitsstudie, Konsultationen Bund/Kantone/Gemeinden und Konsultation Zivilgesellschaft
2024: Vorbereitungen, Initialisierung des Beschaffungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Mai 2025: Mandatsvergaben
Juli 2025:Vorstellung und Prüfung des detaillierten Konzepts der Kampagne bei der Begleitgruppe und dem Projektausschuss
November 2025: Lancierung der ersten Welle der Kampagne


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35).

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

keine

Indikatoren / quantitative Ziele

Prävention und Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, regelmässige Evaluation der Kampagnenwirkung.

Weitere Grundlagen

keine

Ressourcen

2023 bis 2024: befristete Stelle und Sachkredit für Vorbereitungsaufgaben
Ab 2025: unbefristete Stelle und jährlich 1,5 Millionen


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kampagne macht auf bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote aufmerksam, darunter die nationale, dreistellige Opferhilfetelefonnummer 142 (Federführung SODK, Inbetriebnahme durch die Kantone voraussichtlich Mai 2026). Bei Unterstützungsangeboten für Gewaltbetroffene und (potenzielle) Gewaltausübende ist deshalb mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf zu rechnen. Ebenfalls können Mehraufwände aufseiten der kantonalen Strafverfolgungsbehörden anfallen.
Kantone, Städte oder Gemeinden wirken sowohl in der Erarbeitung als auch als Multiplikator/-innen der Kampagne mit.