Massnahme 3.1.1.3

Nationaler Aktionsplan zur Istanbul-Konvention

3.1.1.3. Der Bundesrat verabschiedet einen nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Nationale Aktionsplan enthält einen Überblick sowie Detailtabellen zu den 44 Massnahmen mit deren Zuständigkeiten, Zielen, Etappen und Ressourcen. Darüber hinaus werden vom Bund unterstützte Projekt von Dritten sowie Praxisbeispiele aus Kantonen und Gemeinden vorgestellt.

Ziel

Verabschiedung und Umsetzung von 44 Massnahmen in 3 Schwerpunkten auf allen föderalen Ebenen. 1. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, 2. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen, 3. Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

EDI: Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), EDI: Bundesamt für Statistik (BFS), EJPD: Bundesamt für Justiz (BJ), EJPD: Staatssekretariat für Migration (SEM), Weitere Departemente und Bundesämter (BAG, BAKOM, BASPO, EBGB, EDA, fedpol, SBFI, SECO)Kantone: Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Kantone: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Kantone: Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG), Weitere interkantonale Stellen (EDK, GDK, KOKES, SKP), Gemeinden: Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Der Nationale Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde vom Bundesrat am 22. Juni 2022 verabschiedet (Istanbul-Konvention (admin.ch)). Die Umsetzung der im NAP vorgesehenen Massnahmen wird regelmässig überprüft. Alle Massnahmen sind online abrufbar: Gleichstellungsstrategie 2030 - Aktionsplan (gleichstellung2030.ch). Ende 2024 erfolgt ein Zwischenbericht.

Meilensteine / Zeitplan

Juni 2022: Verabschiedung durch den Bundesrat
Ab Juli 2022: Umsetzung der 44 Massnahmen.
Jährliches Monitoring im Ausschuss Bund-Kantone-Gemeinden, IDA IK, und mit dem NGO-Netzwerk Istanbul-Konvention.
2024: Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, SR 0.311.35)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Empfehlungen des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Kosten für die Umsetzung von Massnahmen
Personalressourcen: EBG: im Rahmen der bestehenden Ressourcen.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt liegt zu einem grossen Teil in der Kompetenz der Kantone und teilweise der Städte und Gemeinden. Für die Umsetzung der Massnahmen ist das Engagement der Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund von zentraler Bedeutung.