Massnahme 3.1.1.2

Prüfung der Ratifizierung des ILO Übereinkommens Nr 190 über Gewalt und Belästigung

3.1.1.2. Die mögliche Ratifizierung des Übereinkommens (Nr. 190) der ILO über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung durch die Schweiz wird geprüft.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Analyse zur Übereinstimmung der Anforderungen des Übereinkommens Nr. 190 mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens aus Sicht der Schweizerischen Gesetzgebung und Praxis.
Botschaft oder Bericht des Bundesrates zuhanden des Parlaments.

Ziel

Überprüfung der Vereinbarung der Anforderungen des Übereinkommens Nr. 190 mit der Schweizerischen Gesetzgebung und Praxis

Federführend

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

Intern: EDI, EBG; EJPD, BJ; extern: Tripartite Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (TPK-IAO)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Botschaft des Bundesrates vom 18.05.22 zur Ratifizierung
19. September 2022: Ständerat beschliesst Nichteintreten 
12. Dezember 2022: Geschäft im Nationalrat behandelt
25. September 2023: Ständerat beschliesst Rückweisung an den Bundesrat

Meilensteine / Zeitplan

Mai 2022: Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates
Herbst/Wintersession 2022: Behandlung des Geschäfts im Erstrat des Parlaments


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Artikel 19 Absatz 5 Buchstabe b Verfassung der IAO (RS 0.820.1): Der Bundesrat ist verpflichtet, Übereinkommen der IAO dem Parlament zu unterbreiten.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Keine


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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