Prüfung der Ratifizierung des ILO Übereinkommens Nr 190 über Gewalt und Belästigung
Inhalt
Analyse zur Übereinstimmung der Anforderungen des Übereinkommens Nr. 190 mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens aus Sicht der Schweizerischen Gesetzgebung und Praxis.
Botschaft oder Bericht des Bundesrates zuhanden des Parlaments.
Ziel
Überprüfung der Vereinbarung der Anforderungen des Übereinkommens Nr. 190 mit der Schweizerischen Gesetzgebung und Praxis
Federführend
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Partner/-innen
Intern: EDI, EBG; EJPD, BJ; extern: Tripartite Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (TPK-IAO)
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Botschaft des Bundesrates vom 18.05.22 zur Ratifizierung
19. September 2022: Ständerat beschliesst Nichteintreten
12. Dezember 2022: Geschäft im Nationalrat behandelt
25. September 2023: Ständerat beschliesst Rückweisung an den Bundesrat
12. Dezember 2023: Nationalrat folgt Ständerat. Geschäft an Bundesrat zurückgewiesen mit Auftrag zu: 1) Erarbeitung eines Zusatzberichts, der aufzeigen soll, welche Artikel des Übereinkommens direkt und welche indirekt anwendbar sind; 2) Durchführung einer ordentlichen Vernehmlassung.
12. Februar 2025: Beginn der ordentlichen Vernehmlassung.
Meilensteine / Zeitplan
Mai 2022: Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates
Herbst/Wintersession 2022: Behandlung des Geschäfts im Erstrat des Parlaments
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Artikel 19 Absatz 5 Buchstabe b Verfassung der IAO (RS 0.820.1): Der Bundesrat ist verpflichtet, Übereinkommen der IAO dem Parlament zu unterbreiten.
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Keine
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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