Massnahme 3.1.1.1

Prüfung von Massnahmen für einen verbesserten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt in Hochrisikofällen : Strategischer Dialog und Roadmap

3.1.1.1. Der Bundesrat prüft Massnahmen zum besseren Schutz von Opfern in Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt (in Erfüllung der Postulate 19.4369 Arslan «Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt» und 19.3618 Graf «Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zur Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz»). Ein strategischer Dialog zu häuslicher Gewalt wird organisiert und eine Roadmap des Bundes und der Kantone wird verabschiedet.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Strategische Dialog ermöglichte es den politischen Akteuren, ihre Erfahrungen auszutauschen und sich über die als prioritär eingestuften Handlungsfelder zu verständigen. Mit der Unterzeichnung der Roadmap haben Bund und Kantone ihren Willen bekundet, den Opferschutz und die Prävention von häuslicher Gewalt zu stärken, die Ergebnisse des strategischen Dialogs insbesondere im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu berücksichtigen und die Umsetzung der in der Roadmap festgelegten Massnahmen zu unterstützen. Ende 2021 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats Arslan 19.4369 zum Thema technische Hilfsmittel (elektronische Überwachung, Alarmknopf usw.) sowie seinen Bericht zur Erfüllung des Postulats Graf 19.3618 verabschiedet. Die Umsetzung der Massnahmen der Roadmap wird regelmässig überprüft (siehe Stand der Umsetzung).

Ziel

Häusliche Gewalt so weit wie mögliche reduzieren. Die Sicherheit der Opfer und der Gesamtbevölkerung verbessern.

Federführend

Bundesamt für Justiz BJ, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

EDI: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)
Weitere kantonale Expertinnen und Experten im Bereich der häuslichen Gewalt

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Der Bundesrat hat Ende 2021 die Berichte im Anschluss an die Po. Arslan 19.4369 und Graf 19.3618 verabschiedet. Am 30. April 2021 haben Bund und Kantone eine Roadmap zur häuslichen Gewalt verabschiedet. Die Umsetzung der in der Roadmap vorgesehenen Massnahmen wird im Rahmen des Kontaktorgans EJPD KKJPD SODK regelmässig überwacht. Eine Zwischenbilanz wird im Frühjahr 2023 stattfinden. Am 26. Mai 2023 wurde eine Zwischenbilanz gezogen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Roadmap ein neues Handlungsfeld hinzugefügt, das sich mit sexueller Gewalt befasst. 2026 soll eine Schlussbilanz zur Umsetzung der Massnhamne.

Meilensteine / Zeitplan

30.04.2021: Strategischer Dialog zu häuslicher Gewalt und Verabschiedung einer Roadmap von Bund und Kantonen.
Ende 2021: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Arslan 19.4369.
Laufend: Regelmässiges Monitoring der Umsetzung der Massnahmen der Roadmap im Rahmen des Kontaktorgans EJPD KKJPD SODK.
26.05. 2023: Zwischenbilanz über die Umsetzung der Roadmap und Annahme eines Addendums zu sexueller Gewalt. 2025 oder 2026 wird eine Schlussbilanz der Umsetzung der Massnahmen gezogen, je nach den erzielten Ergebnissen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

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Ressourcen

60'000 CHF für die Finanzierung des externen Mandats, das im Rahmen der Arbeiten zur Erfüllung des Postulats Arslan 19.4369 vergeben wurde.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt Opferschutzmassnahmen und Massnahmen zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen sind erweitert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die KKJPD und die SODK sind Mitunterzeichner der Roadmap «Häusliche Gewalt».