Massnahme 2.5.V.5
Mobiles Arbeiten
Inhalt
Das Homeoffice wurde zu «Mobiles Arbeiten»: Die Mitarbeitenden können an verschiedenen Arbeitsorten ausserhalb ihres angestammten Arbeitsplatzes arbeiten. Arbeiten auf dem Arbeitsweg wird unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet.
Ziel
Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität
Federführend
Stadt St. Gallen
Partner/-innen
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Vollzugsreglement zum Personalreglement (VZP) SRS 191.11 wurde entsprechend angepasst (Art. 28 ff). Siehe Systematische Rechtssammlung der Stadtverwaltung St.Gallen
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Massnahmen der Gemeinden und Städte
Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen