Massnahme 2.5.V.5

Mobiles Arbeiten

2.5.V.5.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Homeoffice wurde zu «Mobiles Arbeiten»: Die Mitarbeitenden können an verschiedenen Arbeitsorten ausserhalb ihres angestammten Arbeitsplatzes arbeiten. Arbeiten auf dem Arbeitsweg wird unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet.

Ziel

Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität

Federführend

Stadt St. Gallen

Partner/-innen

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Vollzugsreglement zum Personalreglement (VZP) SRS 191.11 wurde entsprechend angepasst (Art. 28 ff). Siehe Systematische Rechtssammlung der Stadtverwaltung St.Gallen

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen