Massnahme 2.5.V.2
Bezahlter Urlaub für die Pflege erkrankter Familienmitglieder
Inhalt
Ziel
Erhöhung des Urlaubsanspruchs von heute maximal 5 Tage pro Jahr auf 15 Tage pro Jahr
Federführend
Stadt St. Gallen
Partner/-innen
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Der Stadtrat hat die Änderungen im Vollzugsreglement per 01.09.2024 in Kraft gesetzt und den bezahlten Urlaub von maximal 5 Tagen/Jahr auf maximal 15 Tage/Jahr erhöht.
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Vollzugsreglement zum Personalreglement (VZP) vom 30. April 2013 (Stand 1. April 2023)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Massnahmen der Gemeinden und Städte