Massnahme 2.5.V.2

Bezahlter Urlaub für die Pflege erkrankter Familienmitglieder

2.5.V.2. Bezahlter Urlaub für die Pflege erkrankter Familienmitglieder

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Ziel

Erhöhung des Urlaubsanspruchs von heute maximal 5 Tage pro Jahr auf 15 Tage pro Jahr

Federführend

Stadt St. Gallen

Partner/-innen

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Der Stadtrat hat die Änderungen im Vollzugsreglement per 01.09.2024 in Kraft gesetzt und den bezahlten Urlaub von maximal 5 Tagen/Jahr auf maximal 15 Tage/Jahr erhöht.

Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Vollzugsreglement zum Personalreglement (VZP) vom 30. April 2013 (Stand 1. April 2023)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?