Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Inhalt
Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.
Ziel
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Federführend
Kanton Zug ZG
Partner/-innen
-
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.
Meilensteine / Zeitplan
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen
Weitere Grundlagen
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Ressourcen
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Förderung der Vereinbarkeit in der Verwaltung