Massnahme 2.4.C.2

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2.4.C.2.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.

Ziel

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Federführend

Kanton Zug ZG

Partner/-innen

-

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Meilensteine / Zeitplan

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Ressourcen


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Förderung der Vereinbarkeit in der Verwaltung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?