Massnahme 2.4.A.7

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

2.4.A.7.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) legt den Rahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau fest. Es hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu erleichtern sowie die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu fördern. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zur Verfügung steht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten beteiligt sich die Wohngemeinde an den Kosten.

Ziel

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Federführend

Kanton Aargau AG

Partner/-innen

Gemeinden

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Im Rahmen des laufenden Programms "Aargau 2030" will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich stärken. Die entsprechenden Projektarbeiten laufen

Meilensteine / Zeitplan

Das aktuell gültige Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. August 2016 in Kraft. Die Umsetzung erfolgte auf das Schuljahr 2018/2019. Ob im Rahmen des aktuellen Programms "Aargau 2030" – Teilprojekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen erforderlich sein werden, wird sich im Verlauf der Projektarbeiten zeigen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SAR 815.300)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort"

Ressourcen


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Familienergänzende Kinderbetreuung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?