Der Kanton erreicht Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Inhalt
Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.
Ziel
Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.
Federführend
Kanton Glarus GL
Partner/-innen
Gemeinden, Institutionen
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Das neue Gesetz ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und wird umgesetzt.
Meilensteine / Zeitplan
Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Familienergänzende Kinderbetreuung
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.