Massnahme 2.4.A.2

Der Kanton erreicht Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

2.4.A.2.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.

Ziel

Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.

Federführend

Kanton Glarus GL

Partner/-innen

Gemeinden, Institutionen

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Das Kinderbetreuungsgesetz wurde per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die kantonalen und kommunalen Subventionen zwecks Reduzierung der Elternbeiträge kommen seit Januar 2023 zum Tragen. Während der Einführungsphase des neuen Kinderbetreuungsgesetzes wurden und werden die Insititutionen begleitet, damit die Umsetzung der Subventionsabrechnungen funktionieren und das Geld bzw. die Tarifreduktion bei den Eltern ankommt. Das System der Reduktion der Elterntarife durch Subventionen wurde auch auf die Tagesfamilien ausgeweitet. 

Meilensteine / Zeitplan

Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

---

Indikatoren / quantitative Ziele

---

Weitere Grundlagen

---

Ressourcen

Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Familienergänzende Kinderbetreuung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.