Massnahme 2.3.8.1

Beitrag zur unbezahlten Haus- und Pflegearbeit von Frauen in Projekten der internationalen Entwicklungszusammenarbeit

2.3.8.1. Die Schweiz setzt sich in Projekten der internationalen Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, einen Beitrag zur Anerkennung, Reduktion und Umverteilung der unbezahlten Haus- und Pflegearbeit von Frauen zu leisten.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

IZA Projektaktivitäten können verschiedene Massnahmen beinhalten: Unterstützung von Gesetzes- und Sozialversicherungsreformen, Aktivitäten sozialer Sensibilisierung, Initiativen für Kinderbetreuungsangebote, oder die Einführung neuer Technologien und Infrastruktur etc.

Ziel

IZA: Die Unterstützung gezielter Projektaktivitäten in den Partnerländern tragen zur Entlastung der Frauen von unbezahlter Haushalts- und Pflegearbeit bei.
Die systematische Erfassung aktueller Projektaktivitäten und Information/Wissensvermittlung in dieser Problematik soll DEZA und SECO Mitarbeitende für eine systematischere Integration in die Projektarbeit anleiten

Federführend

AFM AFM, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

Internationale Zusammenarbeit der Schweiz (IZA): Die DEZA und das SECO setzen in ihren Schwerpunktändern und in der Humanitären Hilfe Projekte um in Zusammenarbeit mit Umsetzungspartnern in den Ländern, aus der Schweiz (z.B. Schweizer NGOs) und mit multilateralen Organisationen

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Dies ist eine wichtige Komponente in den ausgewählten Projekten. Wir würden das Thema Hausarbeit und unbezahlte Arbeit von Frauen gerne systematischer und stärker berücksichtigen. Beispiele für Projekte mit spezifischen Massnahmen sind in Bearbeitung. Im Rahmen makroökonomischer Unterstützungsprogramme geht das SECO mittels Politikdialog mit den Partnerländern Gleichstellungsfragen an. Es fördert eine gleichstellungsorientierte Haushaltsplanung, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen.

Meilensteine / Zeitplan

Kontinuierlich, im Rahmen der Umsetzung der neuen IZA Strategie 2021-2024


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

BV Art. 54 Abs. 2
Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

IZA: Referenzindikatoren der DEZA zur Umsetzung der IZA Strategie 21-24:
Durchschnittliche Zeit, die Frauen für unbezahlte Haushalts- und Pflegearbeit aufwenden

Weitere Grundlagen

Strategie der Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021-2024
EDA Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten

Ressourcen

IZA: Finanzielle und Personelle Ressourcen gemäss Budgetrahmen für die Umsetzung der IZA Strategie 2021-2024 und die der jährlichen Verpflichtungen für IZA Projekte und Partner-Beiträge


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Die Reduktion der Mehrfachbelastung von Frauen wird durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit unterstützt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?