Massnahme 2.2.7.1

Monitoring der Massnahmen zur Vereinbarkeit in der Bundesverwaltung

2.2.7.1. Ein Monitoring über die Umsetzung der bestehenden Massnahmen in der Bundesverwaltung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in Form von Personalbefragungen durchgeführt.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Anhand von mehreren Fragen wird die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erhoben und analysiert

Ziel

Die Meinung der Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer Arbeitssituation, insb. der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben einholen. Die in den Befragungen gewonnen Erkenntnisse werden dazu verwendet, die Arbeitssituation in der Bundesverwaltung weiter zu optimieren.

Federführend

Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Empiricon AG (Durchführung der Personalbefragungen); Verwaltungseinheiten

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

2021 und 2022 Online-Kurzbefragungen (repräsentative Stichprobenbefragung nach dem Zufallsprinzip)
2023 Hauptbefragung (Vollerhebung)


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Meinung/Einstellung der Mitarbeitenden zur Vereinbarkeit Arbeit und Privatleben in der BVerw (aktuelle Fragestellungen: Meine Arbeitssituation ermöglicht es mir, Arbeit und Privatleben in Einklang zu bringen. // In meiner Verwaltungseinheit gibt es angemessene Möglichkeiten, flexibel zu arbeiten (z.B. Arbeitszeitmodelle, Teilzeitarbeit, Jobsharing, Telearbeit).)

Stetige Verbesserung der Personalpolitik der Bundesverwaltung

Weitere Grundlagen

Bestandteil der Personalpolitik

Ressourcen

Nicht bezifferbar, da Teil der gesamten Personalbefragung


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gefördert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?