Massnahme 2.1.4.2

Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall

2.1.4.2. Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Mit der Überweisung der Motion 19.3445 am 30.9.2021 wurde der Bundesrat beauftragt, das Gesetz zu erweitern, damit Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten bei einer Scheidung finanziell angemessen für ihre Arbeit entschädigt werden.

Ziel

Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten sollen im Scheidungsfall finanziell besser dastehen

Federführend

Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

Die Bundesverwaltung erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Branche (Schweizer Bauernverband, Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband) einen Umsetzungsvorschlag.

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

offen


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

offen

Indikatoren / quantitative Ziele

Es gibt weniger Härtefälle bei Scheidungen in der Landwirtschaft

Weitere Grundlagen

Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall»
Bericht des Bundesamts für Landwirtschaft «Frauen in der Landwirtschaft 2022»

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von Einelternhaushalten, hat sich verringert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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