Massnahme 2.1.3.4

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Bereich Kulturschaffen

2.1.3.4. Im Bereich Kulturschaffen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Unterstützung von Projekten verbessert.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln an Projekte des Kulturschaffens können in den Budgets Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Projektmitarbeitenden geltend gemacht werden.

Ziel

Bessere Arbeitsbedingungen für Eltern im Kulturschaffen

Federführend

Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Branchenverbände aus der Film- und weiteren Kulturbranchen, Förderinstitutionen (z.B. Filmstiftung Zürich, Cinéforom, Kantone), SRG SSR

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Pilotmassnahmen im Bereich Film durchgeführt.

Meilensteine / Zeitplan

- Merkblatt zu den anrechenbaren Kosten
- Anpassung der Budgetformulare
- Information der betroffenen Kreise aus dem Kulturschaffen
- Umsetzung


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

---

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

---

Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Fördergesuche mit Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Budget

Weitere Grundlagen

---

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Projekte von Unternehmen und der öffentlichen Hand zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden gefördert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Falls die Projekte von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen alle Akteure diese Massnahmen anteilsmässig mittragen.