Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Bereich Kulturschaffen
Inhalt
Bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln an Projekte des Kulturschaffens können in den Budgets Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Projektmitarbeitenden geltend gemacht werden.
Ziel
Bessere Arbeitsbedingungen für Eltern im Kulturschaffen
Federführend
Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner
Branchenverbände aus der Film- und weiteren Kulturbranchen, Förderinstitutionen (z.B. Filmstiftung Zürich, Cinéforom, Kantone), SRG SSR
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Pilotmassnahmen im Bereich Film durchgeführt.
Meilensteine / Zeitplan
- Merkblatt zu den anrechenbaren Kosten
- Anpassung der Budgetformulare
- Information der betroffenen Kreise aus dem Kulturschaffen
- Umsetzung
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl Fördergesuche mit Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Budget
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Projekte von Unternehmen und der öffentlichen Hand zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden gefördert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Falls die Projekte von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen alle Akteure diese Massnahmen anteilsmässig mittragen.