Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit
Inhalt
Das Gesetz ist ein Mantelerlass, der verschiedene Gesetzesänderungen enthält. Die vorgesehenen Massnahmen ermöglichen es den betroffenen Personen, die Erwerbstätigkeit besser mit der Angehörigenbetreuung zu vereinbaren:
Ein vom Arbeitgeber bezahlter kurzer Urlaub, der es ermöglicht, der Arbeit fernzubleiben, um sich um Familienangehörige oder die/den Partnerin/Partner, mit der oder dem seit 5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht, zu kümmern. In diesem Fall hat der Arbeitnehmende Anspruch auf max. 3 Tage pro Ereignis, aber max. 10 Tage pro Jahr.
Ein langer, über die EO entschädigter Urlaub, der es den Eltern erlaubt, die Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz zu unterbrechen, um sich um das gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kind zu kümmern. In diesem Fall haben die Eltern Anspruch auf max. 14 Wochen Urlaub, der innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden kann. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. Er kann unter den Eltern aufgeteilt werden.
Eine Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Fälle mit leichter Hilflosigkeit und auf Paare, die im gleichen Haushalt leben.
Eine Ausweitung der Hilflosenentschädigung der IV und des Intensivpflegezuschlags bei Minderjährigen im Falle eines Spitalaufenthaltes.
Ziel
Verbesserung der Situation von Eltern und betreuuenden Angehörigen
Federführend
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner
-
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Meilensteine / Zeitplan
Erster Teil ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten
1. Juli 2021: Inkrafttreten des 14-wöchigen Urlaubs
Jährliche Veröffentlichung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, BBL 2019 8667
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
---
Indikatoren / quantitative Ziele
Aufteilung der Urlaube nach dem Geschlecht
Weitere Grundlagen
---
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sind ausgebaut
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
---