Massnahme 2.1.1.3

Strategie des Bundesrates zur Förderung der Vereinbarkeit

2.1.1.3. Der Bundesrat verabschiedet eine nationale Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Strategie zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie wird in unterschiedlichen Handlungsfeldern darlegen, welche Weichenstellungen zur besseren Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder gestellt, welche Massnahmen angegangen werden sollten.

Ein gewichtiger Bezug besteht zu den Arbeiten an der Pa. Iv. 21.403 der WBK NR zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung».

Ziel

Darlegung von Massnahmen für die Verbesserung der Vereinbarkeit auf Ebene des Bundes

Federführend

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SODK, EDK, ESTV, SECO, EBG

Status

Sistiert/Nicht umgesetzt

Umsetzungsstand

Eine parlamentarische Initiative (21.403) wurde angenommen und ein Gesetzentwurf wird derzeit vom Parlament ausgearbeitet. Der Bundesrat wartet die Ergebnisse der Behandlung des Gesetzesentwurfs ab, um sich zu positionieren.

Meilensteine / Zeitplan

Strategie zur Vereinbarkeit 2025


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 116 BV, FamZG, weitere je nach Massnahmen

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

offen

Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

Legislaturplanung 2019-2023

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Die Familienpolitik, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind verstärkt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone, Städte und Gemeinden sind wichtige Akteure für die Umsetzung dieser Massnahme, insbesondere besteht eine enge Zusammenarbeit mit SODK und EDK sowie Städten und Gemeinden.