Botschaft des Bundesrates zur Förderung der Vereinbarkeit
Inhalt
Prüfschwerpunkte finden in drei Handlungsfeldern statt:
Handlungsfeld familienergänzende Kinderbetreuung
Handlungsfeld familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Handlungsfeld materielle Sicherheit von Familien
Ein gewichtiger Bezug besteht zu den Arbeiten an der Pa. Iv. 21.403 der WBK NR zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung».
Ziel
Der Bundesrat prüft Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu verbessern und schlägt darauf basierend konkrete Massnahmen vor. Dieser Arbeit zu Grunde liegt eine strategische Analyse.
Federführend
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
SODK, ESTV, SECO, EBG
Status
Sistiert/Nicht umgesetzt
Umsetzungsstand
Eine parlamentarische Initiative (21.403) wurde angenommen und ein Gesetzentwurf wird derzeit vom Parlament ausgearbeitet. Der Bundesrat wartet die Ergebnisse der Behandlung des Gesetzesentwurfs ab, um sich zu positionieren.
Meilensteine / Zeitplan
Verabschiedung einer Botschaft 2025
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 116 BV, KBFHG, Vereinbarkeitsgesetz, FamZG
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
offen
Indikatoren / quantitative Ziele
Verabschiedete Botschaft zuhanden des Parlament
Weitere Grundlagen
Legislaturplanung 2019-2013
Ressourcen
Bisher keine Ressourcen bewilligt.
Handlungsfeld
Vereinbarkeit und Familie Die Familienpolitik, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind verstärkt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone und die Sozialpartner werden im Rahmen der Vernehmlassung in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen.