Massnahme 2.1.1.2

Botschaft des Bundesrates zur Förderung der Vereinbarkeit

2.1.1.2. Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft über Massnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, worin er die Möglichkeiten prüft, wie das ausserfamiliäre Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt werden kann.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Prüfschwerpunkte finden in drei Handlungsfeldern statt:

Handlungsfeld familienergänzende Kinderbetreuung
Handlungsfeld familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Handlungsfeld materielle Sicherheit von Familien

Ein gewichtiger Bezug besteht zu den Arbeiten an der Pa. Iv. 21.403 der WBK NR zur «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung».

Ziel

Der Bundesrat prüft Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu verbessern und schlägt darauf basierend konkrete Massnahmen vor. Dieser Arbeit zu Grunde liegt eine strategische Analyse.

Federführend

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SODK, ESTV, SECO, EBG

Status

Sistiert/Nicht umgesetzt

Umsetzungsstand

Eine parlamentarische Initiative (21.403) wurde angenommen und ein Gesetzentwurf wird derzeit vom Parlament ausgearbeitet. Der Bundesrat wartet die Ergebnisse der Behandlung des Gesetzesentwurfs ab, um sich zu positionieren.

Meilensteine / Zeitplan

Verabschiedung einer Botschaft 2025


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 116 BV, KBFHG, Vereinbarkeitsgesetz, FamZG

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

offen

Indikatoren / quantitative Ziele

Verabschiedete Botschaft zuhanden des Parlament

Weitere Grundlagen

Legislaturplanung 2019-2013

Ressourcen

Bisher keine Ressourcen bewilligt.


Handlungsfeld

Vereinbarkeit und Familie Die Familienpolitik, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind verstärkt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone und die Sozialpartner werden im Rahmen der Vernehmlassung in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen.