Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen
Inhalt
Die Lohngleichheit von Mann und Frau ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit sind ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit voranzutreiben. Die Stadt Luzern unterzeichnete im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die unter anderem verlangt, dass die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen überprüft wird. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich mindestens drei Stichprobenkontrollen, bei Unternehmen, die einen Auftrag der Stadt Luzern in der Höhe von mindestens Fr. 50'000.– erhalten haben, kontrolliert werden.
Ziel
Sicherstellung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau im Einflussbereich der Stadt Luzern
Federführend
Stadt Luzern
Partner/-innen
EBG, SKG
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Erste Kontrollen finden im Jahr 2025 statt.
Meilensteine / Zeitplan
Pilotphase 2025-2027
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
BV, GlG, IVöB
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
3 Kontrollen pro Jahr während der Pilotphase
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Intern und Finanzhilfen des EBG
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Massnahmen der Gemeinden und Städte