Massnahme 1.5.V.18

Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

1.5.V.18.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Lohngleichheit von Mann und Frau ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit sind ein wichtiges Instrument, um die Lohngleichheit voranzutreiben. Die Stadt Luzern unterzeichnete im Jahr 2017 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die unter anderem verlangt, dass die Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen durch die Einführung von Kontrollmechanismen überprüft wird. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich mindestens drei Stichprobenkontrollen, bei Unternehmen, die einen Auftrag der Stadt Luzern in der Höhe von mindestens Fr. 50'000.– erhalten haben, kontrolliert werden.

Ziel

Sicherstellung der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau im Einflussbereich der Stadt Luzern

Federführend

Stadt Luzern

Partner/-innen

EBG, SKG

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Derzeit werden die Grundlagen erarbeitet. Erste Kontrollen finden im Jahr 2025 statt.

Meilensteine / Zeitplan

Pilotphase 2025-2027


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

BV, GlG, IVöB

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

3 Kontrollen pro Jahr während der Pilotphase

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Intern und Finanzhilfen des EBG


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?