Massnahme 1.5.V.15
Paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Kader- und Führungspositionen
Inhalt
Per 01.04.2024 wurde in Art. 2 Personalreglement (PR) verankert: «Die Stadt schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere. Sie setzt sich in sämtlichen Bereichen für beide Geschlechter ein Ziel von jeweils 50 Prozent in Kader- und Führungspositionen und fördert aktiv Teilzeitkarrieren und Jobsharing.»
Ziel
Federführend
Stadt St. Gallen
Partner/-innen
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Personalreglement (PR) vom 21.02.2012 (Stand 01.04.2024), SRS 191.1. Siehe Systematische Rechtssammlung der Stadtverwaltung St.Gallen.
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Massnahmen der Gemeinden und Städte
Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen