Massnahme 1.5.V.15

Paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Kader- und Führungspositionen

1.5.V.15.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Per 01.04.2024 wurde in Art. 2 Personalreglement (PR) verankert: «Die Stadt schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere. Sie setzt sich in sämtlichen Bereichen für beide Geschlechter ein Ziel von jeweils 50 Prozent in Kader- und Führungspositionen und fördert aktiv Teilzeitkarrieren und Jobsharing.»

Ziel

Federführend

Stadt St. Gallen

Partner/-innen

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Personalreglement (PR) vom 21.02.2012 (Stand 01.04.2024), SRS 191.1. Siehe Systematische Rechtssammlung der Stadtverwaltung St.Gallen.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen