Massnahme 1.5.V.1

Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe

1.5.V.1. Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diesen Verfassungsgrundsatz wollen die Stadt Bern und die Stadt Zürich in all ihren Wirkungsfeldern konsequent umsetzen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bestätigten die Stadt Bern und die Stadt Zürich ihr entsprechendes Engagement. Seit mehreren Jahren überprüfen die Stadt Bern und die Stadt Zürich die Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe an Dritte. Stichprobenkontrollen werden bei Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen des Beschaffungswesens einen Zuschlag für einen städtischen Auftrag erhalten haben, sowie bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen.

Ziel

Sicherstellung Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe (Beschaffungswesen, Leistungsvereinbarungswesen).

Federführend

Stadt Bern, Stadt Zürich

Partner/-innen

-

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Stadt Zürich: Die Stadt Zürich führt weiterhin jährlich 10-12 Stichproben zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen bei kleinen und grossen Unternehmen durch.
Weitere Informationen siehe https://www.stadt-zuerich.ch/beschaffung 
Im Subventions- und Leistungsvereinbarungswesen werden künftig im Rahmen eines Pilots Selbstnachweise mit einem nachweislich rechtskonformen wissenschaftlichen Überprüfungsinstrument (beispielsweise mit Logib) eingefordert und risikobasiert 1-2 Stichproben pro Jahr durchgeführt. Das Pilotprojekt startet 2023.

Stadt Bern: Zuschlagsempfänger*innen sind seit 1. Februar 2022 verpflichtet, die Einhaltung der Lohngleichheit nachzuweisen. Ab 2024 sind auch alle Leistungsvertragspartner*innen der Stadt Bern verpflichtet, bei Vertragsabschluss einen Logib-Selbsttest nachzuweisen. Sowohl im Beschaffungs- als auch im Leistungsvertragswesen werden zudem (risikobasierte) Stichkontrollen durchgeführt. Die Kontrollserie 2022 im Beschaffungswesen wurde soeben abgeschlossen.

Meilensteine / Zeitplan

Stadt Zürich bis mindestens 2022, danach erneuter Stadtratsbeschluss / Stadt Bern bis 2023, danach erneuter Gemeinderatsbeschluss


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

BV, GlG, Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) i.V. mit

Stadt Zürich : KV/ZH, Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Zürich für die Beschaffung von Gütern, den AGB für Dienstleistungsaufträge sowie den AGB für Dienstleistungsaufträge und Güter, Verhaltenskodex und Firmenprofil.

Stadt Bern: Kantonales Gesetz und Verordnung über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG, IVöBV), Gemeindeordnung (GO), Verordnung über das Beschaffungswesen der Stadt Bern (VBW), Reglement und Verordnung für die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte und den Abschluss von Leistungsverträgen (UeR, UeV)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Kontrollen pro Jahr
Stadt Bern: 8 - 10
Stadt Zürich: 12

Weitere Grundlagen

Aktionsplan der Stadt Bern 2019 – 2022 (siehe www.bern.ch/aktionsplangleichstellung
Gleichstellungsplan der Stadt Zürich 2019 – 2022 (siehe www.stadt-zuerich.ch/gleichstellungsplan)

Ressourcen

Intern


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Massnahmen der Gemeinden und Städte

Inwiefern sind Bund, Kantone oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Koordiniertes Vorgehen mit standardisiertem Verfahren mit Bund und Kantonen und Städten, die Kontrollen durchführen.