Massnahme 1.4.L.2

Zahlen und Fakten zur Gleichstellung

1.4.L.2. Zahlen und Fakten zur Gleichstellung

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Auswertung von Daten zu den Themen Armut, Bildung, Erwerbsarbeit, Familie und Beruf sowie Politik hinsichtlich Unterschiede nach Geschlecht und Eruierung eines allfälligen Handlungsbedarfs.

Ziel

Schaffung einer guten Datengrundlage zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter

Federführend

Kanton Zug ZG

Partner/-innen

-

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Meilensteine / Zeitplan

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Datengrundlage erhalten um Gleichstellungsmassnahmen zu prüfen und allenfalls anzupassen.

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Angaben zum Geschlecht

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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