Massnahme 1.4.K.6

Schaffung und Verankerung der Fachstelle für Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewaltschutz

1.4.K.6.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die per 1. März 2020 geschaffene Koordinationsstelle zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde per 1. Januar 2023 als Fachstelle für Gleichstellung, Prävention und Gewaltschutz im Kanton Schaffhausen entfristet und fest beim kantonalen Sozialamt verankert.

Ziel

Die Fachstelle für Gleichstellung, Prävention und Gewaltschutz des Kantons Schaffhausen stellt die Gleichstellung als zentralen Treiber ihrer Arbeit. Mit dem Ziel, die Gleichstellung zwischen Frau und Mann zu gewährleisten.

Federführend

Schaffhausen SH

Partner/-innen

Arbeitsgruppe, Kommission für Gleichberechtigung

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Die Fachstelle für Gleichstellung, Gewaltprävention und Gewaltschutz wurde per 1. Januar 2023 geschaffen und hat im 2. Quartal 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen.

Meilensteine / Zeitplan

Erste Hälfte 2022: Stellenkonzept wird vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen, Zweite Hälfte 2022: Stellenprofile sind erarbeitet, die Massnahmen zur Bestandesaufnahme Gleichstellung und der Erarbeitung einer kant. Gleichstellungsstrategie vom Regierungsrat verabschiedet (im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der IK; 1. Hälfte 2023: Die Fachstelle nimmt die Tätigkeiten auf (s. auch weitere Massnahmen).


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gleichstellungsgesetz

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Tbd

Indikatoren / quantitative Ziele

Bestandesanalyse, Gleichstellungsstrategie/Aktionsplan Gleichstellung

Weitere Grundlagen

Istanbul-Konvention, Bestandesaufnahme, Gleichstellungs-strategie 2030, kantonaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Ressourcen

Personelle Ressourcen der beteiligten Stellen, zusätzlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit der getroffenen Massnahmen zu klären.


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Strategien und Aktionspläne

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Tbd