Massnahme 1.4.K.4

Egual21 - Aktionsplan Gleichstellung in der Kantonalen Verwaltung

1.4.K.4. egual21 - Aktionsplan Gleichstellung in der Kantonalen Verwaltung

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton lässt erstmals den Stand der Gleichstellung in der Kantonalen Verwaltung erheben. Gestützt auf diese Ergebnisse werden Ziele und Massnahmen definiert und in den einzelnen Verwaltungseinheiten umgesetzt. Der Prozess wird von einer externen Fachstelle begleitet und evaluiert.

Ziel

Der Kanton Graubünden positioniert sich mit einer Gleichstellungsstrategie und konkreten Massnahmen als moderner und attraktiver Arbeitgeber.

Federführend

Kanton Graubünden GR

Partner

Fachstelle UND

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

---

Meilensteine / Zeitplan

Von 2021 bis 2024 wird der Aktionsplan für Gleichstellung (egual21) in der Kantonalen Verwaltung Graubündens umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in vier Phasen:
Phase 1: Bestandesaufnahme (Juli 2021 bis März 2022; 9 Monate). Der Stand der Gleichstellung in der Kantonalen Verwaltung ist anhand von Indikatoren, qualitativen und quantitativen Befragungen und Erhebungen festgestellt und in einem Bericht dargestellt.
Phase 2: Massnahmen entwickeln (April 2022 bis März 2023;12 Monate). Ziele und Massnahmen für die einzelnen Departemente bzw. ihre Dienststellen sind in Zusammenarbeit mit diesen auf Grundlage der Bestandesaufnahme definiert und von der Regierung genehmigt.
Phase 3: Massnahmen umsetzen (April 2023 bis Dezember 2024; 21 Monate). Die beschlossenen Massnahmen sind von den Departementen bzw. ihren Dienststellen umgesetzt, unterstützt durch die Stabsstelle.
Phase 4: Evaluation (Januar bis Juni 2024; 6 Monate). Das Projekt ist evaluiert und in einem Bericht dokumentiert.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG; BR 170.400) inkl. Ausführungsbestimmungen
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

---

Indikatoren / quantitative Ziele

Ziele und Massnahmen werden nach der Erhebung definiert, umgesetzt und evaluiert.

Weitere Grundlagen

- Fraktionsauftrag SP vom 14. Juni 2019
- Antwort der Regierung vom 27. August 2019 (Prot. Nr. 643/2019)
- Regierungsbeschluss Konzept "egual 21 – Aktionsplan Gleichstellung" vom 1. Dezember 2020 (Prot. Nr. 1006/2020)

Ressourcen

Für die von der Regierung geplanten Massnahmen im Bereich der Gleichstellung stehen über die vier Projektjahre folgende Ressourcen zur Verfügung:
- externe Begleitung samt Materialaufwand 150'000 Franken
- Zeitaufwand der Stabsstelle rund 300 Arbeitstage
- Zeitaufwand für die gesamte Kantonale Verwaltung rund 400 Arbeitstage


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Strategien und Aktionspläne

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

---