Berufliche Integration von Personen im Familiennachzug
Inhalt
Unterstützung der beruflichen Integration von Personen im Familiennachzug (rund 80 % Frauen und 20 % Männer).
Ziel
Qualifizierte Personen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen, finden den Weg in die Arbeitswelt.
Federführend
Kanton Zug ZG
Partner/-innen
-
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.
Meilensteine / Zeitplan
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Feedbackformular des Anlasses Back2work; Feedbacks der Workshops und Mentoring; Prozentzahl Personen im Familiennachzug, die sich in den Arbeitsmarkt integrieren konnten
Weitere Grundlagen
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Teilhabe der Frauen am beruflichen und öffentlichen Leben
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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