Massnahme 1.4.I.4

Berufliche Integration von Personen im Familiennachzug

1.4.I.4. Berufliche Integration von Personen im Familiennachzug

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Unterstützung der beruflichen Integration von Personen im Familiennachzug (rund 80 % Frauen und 20 % Männer).

Ziel

Qualifizierte Personen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen, finden den Weg in die Arbeitswelt.

Federführend

Kanton Zug ZG

Partner/-innen

-

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Meilensteine / Zeitplan

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Feedbackformular des Anlasses Back2work; Feedbacks der Workshops und Mentoring; Prozentzahl Personen im Familiennachzug, die sich in den Arbeitsmarkt integrieren konnten

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Teilhabe der Frauen am beruflichen und öffentlichen Leben

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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