Massnahme 1.4.H.1

Pilotprojekt «Werkplatz Égalité Die Plattform für Gleichstellung in Unternehmen»

1.4.H.1. Pilotprojekt « Werkplatz Égalité. Die Plattform für Gleichstellung in Unternehmen »

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Werkplatz Égalité will Unternehmen zusammenbringen, die Gleichstellung konkret fördern, sich praxisbezogen mit andern austauschen und gute Praxis sichtbar machen wollen. Die Plattform bietet mehrere Workshops pro Jahr an, einen Blog zu Beispielen guter Praxis sowie weitere Kommunikationsgefässe (Linkedin, etc.). Die Plattform wird Schritt für Schritt aufgebaut.

Ziel

Unternehmen tauschen gute Praxis zu Vereinbarkeit, Gleichstellung und Diversität in Unternehmen auf einer Plattform aus und verbessern ihre Gleichstellungsfitness.

Federführend

Kanton Bern BE

Partner/-innen

Staatslabor (Pilotphase)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

In Ergänzung zum Angebot im deutschsprachigen Kantonsteil wurde 2024 ein vergleichbares Pilotprojekt im französischsprachigen Kantonsteil mit dem Namen "Entreprise Égalité" initiiert.

Meilensteine / Zeitplan

Pilotphase deutschsprachiges Angebot: 2019 – 2023
Entwicklung französischsprachiges Angebot ab 2024


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG) vom 16.11.1998 (BSG 152.072), Art. 28
- Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (OrV STA) vom 18.10.1995, Art. 15

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Mehr Unternehmen fördern die berufliche Gleichstellung mit konkreten Massnahmen

Weitere Grundlagen

Weitere Grundlagen (z.B. Bundesratsbeschluss, Bericht, Strategie, Programm, Aktionsplan, Projekt) Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026

Ressourcen

Kanton Bern, Stadt Bern, Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz, Beiträge Unternehmen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Sensibilisierung der Unternehmen und Bevölkerung

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Keine Verpflichtungen für andere Gemeinwesen. Gemeinden und im Kanton Bern ansässige Bundesämter können sich freiwillig beteiligten.