Massnahme 1.4.G.5

Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung

1.4.G.5. Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Unterstützung von Frauen bei der Teilnahme an Weiterbildungen oder anderen Qualifizierungsmassnahmen; Ausschreibung von Kaderstellen in einem möglichen Teilzeitpensum; Ansprechen von Frauen für Führungspositionen; Coaching und Mentoring für (neue) Führungskräfte und Bildung von Netzwerken für Frauen in Führungspositionen.

Ziel

Förderung von Frauen im Kader der kantonalen Verwaltung

Federführend

Kanton Zug ZG

Partner/-innen

-

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.

Meilensteine / Zeitplan

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl höherer Weiterbildungen (Zertifikatslehrgänge, Weiterbildungsdiplomlehrgänge, Weiterbildungsstudiengänge) von Frauen und Männern.
Anzahl Frauen und Männer im Kader der kantonalen Verwaltung.
Teilzeitpensen des Generalsekretariats und der Amtsleitungen.

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Geschlechtervertretung beim Personal

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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