Massnahme 1.4.F.5

Der Regierungsrat sorgt für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der kantonalen Verwaltung

1.4.F.5. Der Regierungsrat sorgt für eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der kantonalen Verwaltung (Amtsleitungen/ Direktionssekretäre/Direktionssekretärinnen).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Im Rahmen von Neuanstellungen oder Nachfolgeregelungen in den obersten Leitungsorganen der kantonalen Verwaltung ist die angemessene Vertretung beider Geschlechter jeweils zu prüfen.

Ziel

Angemessene Vertretung beider Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der kantonalen Verwaltung

Federführend

Kanton Niedwald NW

Partner/-innen

Personalamt

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Dem festgelegten Ziel wurde insbesondere im Rahmen der Neubesetzung aller obersten Leitungsorgane (und auch Kommissionen) zu Beginn der laufenden Legislatur (Sommer 2022) nachgelebt.

Meilensteine / Zeitplan

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Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art 8 Personalgesetz (NW 165.1)Das Personalamt ist insbesondere zuständig für die Förderung der beruflichen Chancengleichheit von Frau und Mann

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Gender-Diversity-Pipeline öffentlicher Sektor (Basis: Zahlen Schillingreport)

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Keine direkten Kosten – dies ist eine Daueraufgabe im Rahmen von Neuanstellungen oder Nachfolgelösungen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Vertretung der Geschlechter in Kommissionen und anderen Gremien des Kantons

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Diese Massnahme kann der Kanton Nidwalden eigenständig umsetzen.