Massnahme 1.4.F.1

Der Kanton Basel-Landschaft fördert eine ausgewogene Geschlechtervertretung in regierungsrätlichen Kommissionen

1.4.F.1. Der Kanton Basel-Landschaft fördert eine ausgewogene Geschlechtervertretung in regierungsrätlichen Kommissionen.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Erstellen eines Monitoringberichts jeweils vor und nach den Erneuerungswahlen der regierungsrätlichen Kommissionen, der die Geschlechtervertretung, die Altersdurchmischung sowie das Einhalten der Amtszeitbeschränkung in den verschiedenen Kommissionen analysiert;
Fördern einer kompetenten und ausgewogenen Zusammensetzung der regierungsrätlichen Kommissionen im Rahmen des Berichts durch das Eruieren von Handlungsbedarf sowie durch Empfehlungen inklusive einer Liste mit Fachpersonen-Pools und -Netzwerken, um passende Personen zu finden.

Ziel

Vertretung beider Geschlechter zu je mindestens 30 % in jeder regierungsrätlichen Kommission.

Federführend

Kanton Basel Land BL

Partner/-innen

Kanton Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Gleichstellung für Frauen und Männer

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Die Fachstelle für Gleichstellung hat den Monitoringbericht 2022 veröffentlicht. Er zeigt den Stand nach den Erneuerungswahlen im Frühling 2022.

Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen; Verordnung über die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Veröffentlichung der Berichte, Monitoring
Annäherung an die und Erreichen der in der Verordnung vorgegebenen Vertretung beider Geschlechter zu je mindestens 30 % in jeder regierungsrätlichen Kommission

Weitere Grundlagen

Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen; Aufgaben und Finanzplan

Ressourcen

Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Vertretung der Geschlechter in Kommissionen und anderen Gremien des Kantons

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.