Der Kanton Basel-Landschaft fördert eine ausgewogene Geschlechtervertretung in regierungsrätlichen Kommissionen
Inhalt
Erstellen eines Monitoringberichts jeweils vor und nach den Erneuerungswahlen der regierungsrätlichen Kommissionen, der die Geschlechtervertretung, die Altersdurchmischung sowie das Einhalten der Amtszeitbeschränkung in den verschiedenen Kommissionen analysiert;
Fördern einer kompetenten und ausgewogenen Zusammensetzung der regierungsrätlichen Kommissionen im Rahmen des Berichts durch das Eruieren von Handlungsbedarf sowie durch Empfehlungen inklusive einer Liste mit Fachpersonen-Pools und -Netzwerken, um passende Personen zu finden.
Ziel
Vertretung beider Geschlechter zu je mindestens 30 % in jeder regierungsrätlichen Kommission.
Federführend
Kanton Basel Land BL
Partner/-innen
Kanton Basel-Landschaft, Finanz- und Kirchendirektion, Gleichstellung für Frauen und Männer
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Die Fachstelle für Gleichstellung hat den Monitoringbericht 2022 veröffentlicht. Er zeigt den Stand nach den Erneuerungswahlen im Frühling 2022.
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen; Verordnung über die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Veröffentlichung der Berichte, Monitoring
Annäherung an die und Erreichen der in der Verordnung vorgegebenen Vertretung beider Geschlechter zu je mindestens 30 % in jeder regierungsrätlichen Kommission
Weitere Grundlagen
Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen; Aufgaben und Finanzplan
Ressourcen
Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Vertretung der Geschlechter in Kommissionen und anderen Gremien des Kantons
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.