Massnahme 1.4.E.3

Beratungsangebot für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu Fragen rund ums Gleichstellungsgesetz

1.4.E.3.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die kantonale Gleichstellungsförderung St.Gallen berät Arbeitnehmende und Arbeitgebende bei gleichstellungsrelevanten Fragen sowie bei Anliegen rund um das Gleichstellungsgesetz.

Ziel

Das Angebot dient nebst der Sensibilisierung der Unterstützung von St.Galler Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in Form einer Erstberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Im Gespräch zeigt die Fachperson Handlungsmöglichkeiten auf und vermittelt die ratsuchende Person bei Bedarf an die passende Beratungs- oder Fachstelle.

Federführend

Kanton St. Gallen SG

Partner/-innen

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Das Angebot gehört zu den Daueraufgaben der kantonalen Gleichstellungsförderung St.Gallen. 

Meilensteine / Zeitplan

Das Angebot besteht seit Anfang 2020.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Bundesverfassung, Art. 8, Abs. 3
Gleichstellungsgesetz (GlG)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Ratsuchende, behandelte Themen

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Umsetzung im Rahmen des Aktionsplanes der kantonalen Gleichstellungsförderung


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz (GIG)

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Das Angebot steht den Städten und Gemeinden des Kantons St.Gallen als Arbeitgebende ebenfalls zur Verfügung.