Beratungsangebot für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu Fragen rund ums Gleichstellungsgesetz
Inhalt
Die kantonale Gleichstellungsförderung St.Gallen berät Arbeitnehmende und Arbeitgebende bei gleichstellungsrelevanten Fragen sowie bei Anliegen rund um das Gleichstellungsgesetz.
Ziel
Das Angebot dient nebst der Sensibilisierung der Unterstützung von St.Galler Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in Form einer Erstberatung bei Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Im Gespräch zeigt die Fachperson Handlungsmöglichkeiten auf und vermittelt die ratsuchende Person bei Bedarf an die passende Beratungs- oder Fachstelle.
Federführend
Kanton St. Gallen SG
Partner/-innen
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Das Angebot gehört zu den Daueraufgaben der kantonalen Gleichstellungsförderung St.Gallen.
Meilensteine / Zeitplan
Das Angebot besteht seit Anfang 2020.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesverfassung, Art. 8, Abs. 3
Gleichstellungsgesetz (GlG)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl Ratsuchende, behandelte Themen
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Umsetzung im Rahmen des Aktionsplanes der kantonalen Gleichstellungsförderung
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz (GIG)
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Das Angebot steht den Städten und Gemeinden des Kantons St.Gallen als Arbeitgebende ebenfalls zur Verfügung.