Massnahme 1.4.E.1

Der Kanton Basel-Landschaft fördert die Gleichstellung am Arbeitsplatz, indem er das Gleichstellungsgesetz bekannt macht

1.4.E.1. Der Kanton Basel-Landschaft fördert die Gleichstellung am Arbeitsplatz, indem er das Gleichstellungsgesetz bekannt macht.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Durchführung einer öffentlich zugänglichen, eintägigen Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz (dreimal jährlich, gemeinsam mit den Kantonen Basel-Stadt und Bern);
Sensibilisierung von interessierten Kreisen des kantonalen Parlaments fürs Gleichstellungsgesetz;
Information von neuen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung;
Bekanntmachung des Gleichstellungsgesetzes via Website und Newsletter.
Der Kanton Basel-Landschaft stellt bei der Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen für die regionalen Hochschulen, Universität Basel und FHNW, sicher, dass diese Vorgaben betr. Gleichstellung enthalten. Auch in den periodisch erneuerten Leistungsaufträgen an diese Hochschulen werden Ziele zum Thema Gleichstellung aufgenommen. Die Hochschulen legen in der jährlichen Berichterstattung ihre Massnahmen und die Entwicklung dar.

Ziel

Erhöhung der Bekanntheit des Gleichstellungsgesetzes bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes durch private und öffentliche Arbeitgebende.

Federführend

Kanton Basel Land BL

Partner/-innen

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Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

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Meilensteine / Zeitplan

Durchführung dreier öffentlicher Weiterbildungen pro Jahr;
Durchführung mindestens eines Austauschs mit Vertretungen des kantonalen Parlaments;
regelmässige Informationen via Website und Newsletter.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Quantitative und qualitative Bewertung der Weiterbildung durch Teilnehmende

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahme werden aus dem bestehenden Budget der Fachstelle für Gleichstellung finanziert.


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz (GIG)

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Massnahme hat keine direkten Auswirkungen auf Bund, Städte oder Gemeinden.