Massnahme 1.4.D.21

Obligatorische Sicherheitsveranstaltungen

1.4.D.21.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Bern führt ab 2026 obligatorische Sicherheitsveranstaltungen durch für alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden.

Ziel

Frauen sollen motiviert werden, sich für die Sicherheit zu engagieren.

Federführend

Kanton Bern BE

Partner/-innen

Kantonspolizei, Zivilschutz, Feuerwehr

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Die gesetzlichen Grundlagen wurden im 2024 verabschiedet und werden voraussichtlich im 2026 in Kraft treten. Im 2025 wird eine Verordnung erarbeitet.

Die Durchführung der Sicherheitsveranstaltungen wird im 2025 vorbereitet.

Meilensteine / Zeitplan


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Kantonales Bevölkerungsschutzgesetz, Art. 51 und 52 KBSG (vom Parlament verabschiedet; Beschluss für Inkrafttreten ausstehend; Kantonale Bevölkerungschutzverordnung (noch zu schaffen)

Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Veranstaltungen pro Jahr; Anzahl Teilnehmerinnen pro Veranstaltung

Weitere Grundlagen

Ressourcen

4 Stellen à 100 Prozent


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Ausbildungs- und Berufswahl

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?