Obligatorische Sicherheitsveranstaltungen
Inhalt
Der Kanton Bern führt ab 2026 obligatorische Sicherheitsveranstaltungen durch für alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden.
Ziel
Frauen sollen motiviert werden, sich für die Sicherheit zu engagieren.
Federführend
Kanton Bern BE
Partner/-innen
Kantonspolizei, Zivilschutz, Feuerwehr
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Die gesetzlichen Grundlagen wurden im 2024 verabschiedet und werden voraussichtlich im 2026 in Kraft treten. Im 2025 wird eine Verordnung erarbeitet.
Die Durchführung der Sicherheitsveranstaltungen wird im 2025 vorbereitet.
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Kantonales Bevölkerungsschutzgesetz, Art. 51 und 52 KBSG (vom Parlament verabschiedet; Beschluss für Inkrafttreten ausstehend; Kantonale Bevölkerungschutzverordnung (noch zu schaffen)
Indikatoren / quantitative Ziele
Anzahl Veranstaltungen pro Jahr; Anzahl Teilnehmerinnen pro Veranstaltung
Weitere Grundlagen
Ressourcen
4 Stellen à 100 Prozent
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Ausbildungs- und Berufswahl