Massnahme 1.4.B.2

Einführung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit im Beschaffungswesen und bei Staatsbeitragsverhältnissen

1.4.B.2. Einführung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit im Beschaffungswesen und bei Staatsbeitragsverhältnissen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Basel-Stadt kontrolliert die Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen sowie bei Staatsbeitragsverhältnissen mittels Nachweispflicht und Stichkontrollen.

Ziel

Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und Förderung der Lohngleichheit

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner/-innen

Kanton Basel-Stadt BS, Fachstelle Gleichstellung

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Die Massnahmen im Beschaffungswesen (Nachweis im Beschaffungsverfahren und Stichkontrollen nach Vertragsabschluss) werden laufend umgesetzt. Bei Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten, wird die Lohngleichheit mit einer Selbstdeklaration und einem Nachweis belegt. Es werden Stichkontrollen durchgeführt. 

Meilensteine / Zeitplan

Massnahmen im Beschaffungswesen: seit 2021 in Umsetzung

Bei Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten, wird die Lohngleichheit mit einer Selbstdeklaration und einem Nachweis belegt. Es werden Stichkontrollen durchgeführt.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Weitere Grundlagen

Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen: Regierungsratsbeschluss vom 21. Januar 2020 zur Umsetzung von Lohngleichheitskontrollen (Beschluss Nr. 20/03/19)
Lohngleichheitskontrollen bei Staatsbeiträgen: Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2022 zur Einführung von Lohngleichheitskontrollen bei Trägerschaften von Staatsbeiträgen (Beschluss Nr. 22/23/106)

Ressourcen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen