Einführung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit im Beschaffungswesen und bei Staatsbeitragsverhältnissen
Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt kontrolliert die Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen sowie bei Staatsbeitragsverhältnissen mittels Nachweispflicht und Stichkontrollen.
Ziel
Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und Förderung der Lohngleichheit
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner/-innen
Kanton Basel-Stadt BS, Fachstelle Gleichstellung
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Die Massnahmen im Beschaffungswesen (Nachweis im Beschaffungsverfahren und Stichkontrollen nach Vertragsabschluss) werden laufend umgesetzt. Bei Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten, wird die Lohngleichheit mit einer Selbstdeklaration und einem Nachweis belegt. Es werden Stichkontrollen durchgeführt.
Meilensteine / Zeitplan
Massnahmen im Beschaffungswesen: seit 2021 in Umsetzung
Bei Gesuchen um Staatsbeiträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten, wird die Lohngleichheit mit einer Selbstdeklaration und einem Nachweis belegt. Es werden Stichkontrollen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Weitere Grundlagen
Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen: Regierungsratsbeschluss vom 21. Januar 2020 zur Umsetzung von Lohngleichheitskontrollen (Beschluss Nr. 20/03/19)
Lohngleichheitskontrollen bei Staatsbeiträgen: Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2022 zur Einführung von Lohngleichheitskontrollen bei Trägerschaften von Staatsbeiträgen (Beschluss Nr. 22/23/106)
Ressourcen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen