Prüfung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit bei den Trägerschaften, die einen Staatsbeitrag erhalten
Inhalt
Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt prüft Möglichkeiten, um die Lohngleichheit bei den Staatsbeitragsempfängerinnen und -empfängern zu kontrollieren.
Ziel
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung von Kontrollmechanismen bei den Trägerschaften, die einen Staatsbeitrag des Kantons Basel-Stadt erhalten.
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Vorbereitungsarbeiten
Meilensteine / Zeitplan
Sommer 2021 bis Frühjahr 2022: Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten, wie Kontrollmechanismen bei den Staatsbeiträgen eingeführt werden können und welche Rahmenbedingungen es dazu braucht.
Erarbeitung eines Konzepts, das dem Regierungsrat vorgelegt wird.
Bis spätestens Juni 2022: Regierungsratsbeschluss zum Konzept und Entscheid zum weiteren Vorgehen
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Weitere Grundlagen
Regierungsratsbeschluss vom 21. Januar 2020 Nr 20/03/19
Ressourcen
Noch offen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
- Der Kanton Basel-Stadt verwendet das Standard-Analyse-Tool Logib und folgt dem Standardprozess des Bundes.
- Wesentlich ist, dass die Nachweise zur Analyse der Lohngleichheit auf nationaler Ebene von anderen Schweizer Behörden anerkannt werden können.