Massnahme 1.4.B.2

Prüfung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit bei den Trägerschaften, die einen Staatsbeitrag erhalten

1.4.B.2. Prüfung von Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit bei den Trägerschaften, die einen Staatsbeitrag erhalten

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt prüft Möglichkeiten, um die Lohngleichheit bei den Staatsbeitragsempfängerinnen und -empfängern zu kontrollieren.

Ziel

Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung von Kontrollmechanismen bei den Trägerschaften, die einen Staatsbeitrag des Kantons Basel-Stadt erhalten.

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Vorbereitungsarbeiten

Meilensteine / Zeitplan

Sommer 2021 bis Frühjahr 2022: Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten, wie Kontrollmechanismen bei den Staatsbeiträgen eingeführt werden können und welche Rahmenbedingungen es dazu braucht.
Erarbeitung eines Konzepts, das dem Regierungsrat vorgelegt wird.
Bis spätestens Juni 2022: Regierungsratsbeschluss zum Konzept und Entscheid zum weiteren Vorgehen


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 21. Januar 2020 Nr 20/03/19

Ressourcen

Noch offen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

- Der Kanton Basel-Stadt verwendet das Standard-Analyse-Tool Logib und folgt dem Standardprozess des Bundes.
- Wesentlich ist, dass die Nachweise zur Analyse der Lohngleichheit auf nationaler Ebene von anderen Schweizer Behörden anerkannt werden können.