Massnahme 1.4.B.10
Selbstdeklaration Lohngleichheit bei öffentlichen Vergaben
Inhalt
Selbstdeklaration Lohngleichheit bei öffentlichen Vergaben
Ziel
Vergaben erfolgen nur an Anbietende, welche die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einhalten
Federführend
Kanton Aargau AG
Partner/-innen
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Abfrage anhand der Selbstdeklaration
Meilensteine / Zeitplan
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Kontrollmechanismen zur Lohngleichheit
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Alle dem Beschaffungsrecht unterstellten Auftraggeber sind zur Einhaltung dieser Vorgabe verpflichtet.