Massnahme 1.4.A.7

Lohngleichheitsanalyse

1.4.A.7. Lohngleichheitsanalyse

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Es ist für den Kanton Zug wichtig, mittels einer Lohngleichheitsanalyse, das Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, zu erreichen bzw. nachweisen zu können. Entsprechend soll im Sinne von Art. 13a ff. GlG regelmässig eine Lohngleichheitsanalyse vorgenommen werden.

Ziel

Lohngleichheit

Federführend

Kanton Zug ZG

Partner/-innen

-

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Die Massnahmen betreffend Lohngleichheit sind per Ende 2022 umgesetzt. Trotzdem bleibt die Lohngleichheit ein wichtiges Thema, sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Unternehmen.

Meilensteine / Zeitplan

Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Lohngleichheitsanalyse im Sinne von Art. 13a ff. GlG und entsprechende Evaluierung

Weitere Grundlagen

Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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