Lohngleichheitsanalyse
Inhalt
Es ist für den Kanton Zug wichtig, mittels einer Lohngleichheitsanalyse, das Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, zu erreichen bzw. nachweisen zu können. Entsprechend soll im Sinne von Art. 13a ff. GlG regelmässig eine Lohngleichheitsanalyse vorgenommen werden.
Ziel
Lohngleichheit
Federführend
Kanton Zug ZG
Partner/-innen
-
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Im Jahr 2022 wurde mit dem Statistikinstrument des Bundes (Logib) nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt sowie von der Finanzkontrolle formell geprüft. Die unerklärte Lohndifferenz in der Zuger Verwaltung liegt unter dem vom Bund definierten Toleranzwert von fünf Prozent. Somit liegt keine systematische Lohndiskriminierung vor. Es gilt als Selbstverständlichkeit, dass das Geschlecht einer Person in keiner Hinsicht ein Kriterium für die Lohneinreihung darstellen kann. Gemäss Gesetz ist daher der Kanton als Arbeitgeber zu keinen weiteren Analysen mehr verpflichtet (Art. 13a Abs. 3 GlG).
Die Massnahmen betreffend Lohngleichheit sind per Ende 2022 somit umgesetzt. Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet. Diese Massnahme bleibt im neuen Massnahmenplan bestehen, sie wurde inhaltlich jedoch angepasst.
Meilensteine / Zeitplan
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11)
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Lohngleichheitsanalyse im Sinne von Art. 13a ff. GlG und entsprechende Evaluierung
Weitere Grundlagen
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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