Massnahme 1.4.A.3

Lohngleichheitsanalyse

1.4.A.3. Lohngleichheitsanalyse

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Das PA hat die Lohngleichheitsanalyse mittels des Tools "Logib" durchgeführt. Aktuell werden die Daten von der Revisionsstelle geprüft. Zusätzlich wurden die Anstalten und Gemeinden mittels Regierungsbeschluss ebenfalls aufgefordert, diese Analyse durchzuführen.

Ziel

Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation

Federführend

Kanton Graubünden GR

Partner/-innen

-

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Das Personalamt hat die Lohngleichheitsanalyse im 2021 durchgeführt. Die Prüfung durch die Finanzkontrolle und die Mitteilung an die Mitarbeitenden ist im 2022 erfolgt. Der Schwellenwert von 5% wurde eingehalten.

Meilensteine / Zeitplan

Weiteres Vorgehen: Bericht der Revisionsstelle, Bericht inkl. Massnahmen der Regierung unterbreiten


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG; SR 151.1)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

- Gender Pay Gap
- Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Weitere Grundlagen

Regierungsbeschluss vom 9. September 2020 (Prot. Nr. 750/2020)

Ressourcen

Die benötigten Ressourcen sind abhängig von den in der Zukunft definierten Massnahmen.


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Gemeinden und Städte mit mehr als 100 Arbeitsverhältnissen sind ebenfalls aufgefordert, die Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.