Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet ein Gesetz, das Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Diese soll bei negativem Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss wissenschaftlich und rechtskonform sein.
Ziel
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Federführend
Kanton Basel-Stadt BS
Partner/-innen
-
Status
Initialisiert
Umsetzungsstand
Ratschlag wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Parlamentarische Beratung ist für 2024 vorgesehen.
Meilensteine / Zeitplan
Der Ratschlag wurde vom Regierungsrat im Oktober 2023 an den Grossen Rat überwiesen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)
Indikatoren / quantitative Ziele
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Weitere Grundlagen
Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023 zur Überweisung der Gesetzesvorlage an den Grossen Rat: Lohngleichheitsanalysengesetz (Beschluss Nr. 23/32/45)
Ressourcen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen
Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Nicht betroffen