Massnahme 1.4.A.2

Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

1.4.A.2. Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet ein Gesetz, das Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Diese soll bei negativem Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss wissenschaftlich und rechtskonform sein.

Ziel

Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.

Federführend

Kanton Basel-Stadt BS

Partner/-innen

-

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Ratschlag wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Parlamentarische Beratung ist für 2024 vorgesehen. 

Meilensteine / Zeitplan

Der Ratschlag wurde vom Regierungsrat im Oktober 2023 an den Grossen Rat überwiesen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)

Indikatoren / quantitative Ziele

Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Weitere Grundlagen

Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023 zur Überweisung der Gesetzesvorlage an den Grossen Rat: Lohngleichheitsanalysengesetz (Beschluss Nr. 23/32/45)

Ressourcen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Nicht betroffen