Massnahme 1.4.A.11
Lohngleichheit beim Arbeitgeber Kanton Aargau ist sichergestellt
Inhalt
Der Arbeitgeber Kanton Aargau führt seit 2021 regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Jahresberichterstattung kommuniziert.
Ziel
Regelmässige Durchführung der Lohngleichheitsanalyse und Korrektur, falls Probleme der Lohngleichheit identifiziert würden.
Federführend
Kanton Aargau AG
Partner/-innen
Departemente, Staatskanzlei und Gerichte Kanton Aargau
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Der Kanton Aargau führt Lohngleichheitsanalysen nach Logib durch.
Meilensteine / Zeitplan
Die Lohngleichheitsanalyse wird ab 2025 alljährlich durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Art. 13a ff. GIG) SR 151.1
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Lohnparität
Weitere Grundlagen
Ressourcen
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen