Massnahme 1.4.A.11

Lohngleichheit beim Arbeitgeber Kanton Aargau ist sichergestellt

1.4.A.11.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Arbeitgeber Kanton Aargau führt seit 2021 regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Jahresberichterstattung kommuniziert.

Ziel

Regelmässige Durchführung der Lohngleichheitsanalyse und Korrektur, falls Probleme der Lohngleichheit identifiziert würden.

Federführend

Kanton Aargau AG

Partner/-innen

Departemente, Staatskanzlei und Gerichte Kanton Aargau

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Der Kanton Aargau hat im Jahr 2021 erstmals eine Lohngleichheitsanalyse nach Logib durchgeführt. Dabei wurde eine Differenz von 2.15 % festgestellt. Die Resultate wurden mit der Botschaft zum Jahresbericht mit Jahresrechnung vom 23. März 2022 kommuniziert.

Die nächste Durchführung erfolgt im Januar 2025, auf Basis der Daten von Dezember 2024.

Meilensteine / Zeitplan

Die Lohngleichheitsanalyse wird ab 2025 alljährlich durchgeführt.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Art. 13a ff. GIG) SR 151.1

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Lohnparität

Weitere Grundlagen

Ressourcen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Lohngleichheitsanalysen

Inwiefern sind Bund, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?