Massnahme 1.2.7.2

Analytische Bewertung von Funktionen der Verwaltung im Hinblick auf den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»

1.2.7.2. Es wird eine analytische Bewertung von Funktionen der Verwaltung eingeleitet, um die Eignung des Lohnsystems im Hinblick auf den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» zu überprüfen.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

1. Schritt: Analyse, ob und welche geschlechtsspezifischen Berufe bzw. Berufsgruppen in der Bundesverwaltung vorhanden sind.
2. Schritt: Sofern ja, Überprüfung hinsichtlich einer geschlechtsdiskriminierenden Funktionsbewertung durch externe Fachperson.
3. Schritt: Sofern Überprüfung eine systematische geschlechtsdiskriminierende Funktionsbewertung ergibt, wird in einem dritten Schritt die Überprüfung auf weitere, nicht absolut geschlechtsspezifische, aber doch geschlechtspräferenzierte Funktionen ausgeweitet.

Einsetzung einer Begleitgruppe bestehend aus dem EPA, der Bundeskanzlei und den Departementen, dem EBG und einer Vertretung der Personalverbände für Validierung der Ergebnisse.

Ziel

Überprüfung, ob geschlechtsspezifische Berufe entsprechend dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» entlöhnt werden.

Federführend

Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Intern: HRK Bund, EBG; extern: offen

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Das EFD (EPA) gestützt auf eine umfangreich Datenanalyse und eine Umfrage bei den Departementen vergleichbare Funktionen identifiziert. Anhand dieser Funktionen sind drei Vergleichsgruppen gebildet worden. Anschliessend hat ein externes Unternehmen das gewählte Vorgehen plausibilisiert und geprüft, ob es Hinweise auf eine geschlechtsdiskriminierende Funktionsbewertung gibt. Bei dieser Überprüfung konnten keine geschlechtsdiskriminierende Verfahren festgestellt werden. Der Bundesrat wurde am 2. Mai 2023 mit Informationsnotiz über die Überprüfung und das Ergebnis informiert.

Meilensteine / Zeitplan

Die Arbeiten werden bis Ende 2022 abgeschlossen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 4 Abs. 2 Bst. d BPG ; Art. 18 Abs. 3 Bst. f BPV

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Für Schritte 1 und 2: 30’000 CHF


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist garantiert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?