Analytische Bewertung von Funktionen der Verwaltung im Hinblick auf den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit»
1.2.7.2. Es wird eine analytische Bewertung von Funktionen der Verwaltung eingeleitet, um die Eignung des Lohnsystems im Hinblick auf den Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» zu überprüfen.
Inhalt
1. Schritt: Analyse, ob und welche geschlechtsspezifischen Berufe bzw. Berufsgruppen in der Bundesverwaltung vorhanden sind.
2. Schritt: Sofern ja, Überprüfung hinsichtlich einer geschlechtsdiskriminierenden Funktionsbewertung durch externe Fachperson.
3. Schritt: Sofern Überprüfung eine systematische geschlechtsdiskriminierende Funktionsbewertung ergibt, wird in einem dritten Schritt die Überprüfung auf weitere, nicht absolut geschlechtsspezifische, aber doch geschlechtspräferenzierte Funktionen ausgeweitet.
Einsetzung einer Begleitgruppe bestehend aus dem EPA, der Bundeskanzlei und den Departementen, dem EBG und einer Vertretung der Personalverbände für Validierung der Ergebnisse.
Ziel
Überprüfung, ob geschlechtsspezifische Berufe entsprechend dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» entlöhnt werden.
Federführend
EFD : Eidgenössisches Personalamt (EPA)
Partner
Intern: HRK Bund, EBG; extern: offen
Status
laufend
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
Die Arbeiten werden bis Ende 2022 abgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Art. 4 Abs. 2 Bst. d BPG ; Art. 18 Abs. 3 Bst. f BPV
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Für Schritte 1 und 2: 30’000 CHF
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist garantiert