Massnahme 1.2.7.1

Analyse der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung

1.2.7.1. Die Lohngleichheitsanalyse in der Bundesverwaltung wird einmal pro Legislaturperiode durchgeführt.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Departemente stellen die Ergebnisse ihrer Analysen dem EPA zur Verfügung. Die Gesamtanalyse wird an die Auditstelle weitergeleitet, die eine formelle Prüfung der Analyse durchführt.

Ziel

Durchführung einer Analyse der Lohngleichheit und Korrektur der identifizierten Probleme der Lohngleichheit

Federführend

Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Departmente und Verwaltungseinheiten

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2022 die Lohngleichheit analysiert. Laut dieser Analyse, die von einer unabhängigen Stelle überprüft wurde, ist die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung gewährleistet. Der Bundesrat nahm diese positive Feststellung in seiner Sitzung vom 30. September 2022 zur Kenntnis.

Meilensteine / Zeitplan

Die Lohngleichheitsanalyse wird einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Die Analyse für die Legislaturperiode 2020-2023 ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden am 30. September 2022 veröffentlicht.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ( Art. 13a ff. GIG ) SR 151.1

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Einen Wert unterhalb der 5%-Schwelle zu haben

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist garantiert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?