Analyse der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Inhalt
Die Departemente stellen die Ergebnisse ihrer Analysen dem EPA zur Verfügung. Die Gesamtanalyse wird an die Auditstelle weitergeleitet, die eine formelle Prüfung der Analyse durchführt.
Ziel
Durchführung einer Analyse der Lohngleichheit und Korrektur der identifizierten Probleme der Lohngleichheit
Federführend
Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Partner/-innen
Departmente und Verwaltungseinheiten
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2022 die Lohngleichheit analysiert. Laut dieser Analyse, die von einer unabhängigen Stelle überprüft wurde, ist die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung gewährleistet. Der Bundesrat nahm diese positive Feststellung in seiner Sitzung vom 30. September 2022 zur Kenntnis.
Meilensteine / Zeitplan
Die Lohngleichheitsanalyse wird einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Die Analyse für die Legislaturperiode 2020-2023 ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden am 30. September 2022 veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ( Art. 13a ff. GIG ) SR 151.1
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Einen Wert unterhalb der 5%-Schwelle zu haben
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung ist garantiert