Massnahme 1.1.4.2

Reform Altersvorsorge (2 Säule); Herabsetzung des Koordinationsabzugs

1.1.4.2. In der 2. Säule wird die Altersvorsorge für niedrige Einkommen verbessert, indem der Koordinationsabzug herabgesetzt wird. Dies kommt insbesondere den Frauen zugute.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, den Koordinationsabzug von 25'095 Franken auf 12'548 Franken zu senken. Dementsprechend erhöht sich der versicherte Verdienst, wodurch Vorsorgenehmende mit relativ niedrigen Löhnen, zu denen eine große Zahl von Frauen und Teilzeitbeschäftigten zählen, einen besseren sozialen Schutz gegen Alter und Invalidität erhalten.

Ziel

Die beruflichen Vorsorge von Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt.

Federführend

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

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Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform BVG 21 verabschiedet. Das Parlament hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von heute 22'050 Franken auf 19'894 Franken zu senken. Der Koordinationsabzug wird 20% des AHV-Lohns betragen, anstatt eines festen Betrags, der heute vom Lohn abgezogen wird. Gegen die Reform BVG21 wurde das Referendum ein Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im 2024 statt.

Meilensteine / Zeitplan

2021: Beginn des parlamentarischen Verfahrens
2022: Fortsetzung des parlamentarischen Verfahrens


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

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Weitere Grundlagen

Botschaft des Bundesrates vom 25. November 2020 zur Änderung der Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform)

Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Rentensituation der Frauen hat sich deutlich verbessert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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