Reform Altersvorsorge (2 Säule); Herabsetzung des Koordinationsabzugs
Inhalt
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, den Koordinationsabzug von 25'095 Franken auf 12'548 Franken zu senken. Dementsprechend erhöht sich der versicherte Verdienst, wodurch Vorsorgenehmende mit relativ niedrigen Löhnen, zu denen eine große Zahl von Frauen und Teilzeitbeschäftigten zählen, einen besseren sozialen Schutz gegen Alter und Invalidität erhalten.
Ziel
Die beruflichen Vorsorge von Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt.
Federführend
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
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Status
Sistiert/Nicht umgesetzt
Umsetzungsstand
Das Parlament hat am 17. März 2023 die Reform BVG 21 verabschiedet. Das Parlament hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge von heute 22'050 Franken auf 19'894 Franken zu senken. Der Koordinationsabzug wird 20% des AHV-Lohns betragen, anstatt eines festen Betrags, der heute vom Lohn abgezogen wird. Gegen die Reform BVG21 wurde das Referendum ein Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im 2024 statt. Die Volksabstimmung fand am 22. September 2024 statt.
Meilensteine / Zeitplan
2021: Beginn des parlamentarischen Verfahrens
2022: Fortsetzung des parlamentarischen Verfahrens
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Botschaft des Bundesrates vom 25. November 2020 zur Änderung der Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform)
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Rentensituation der Frauen hat sich deutlich verbessert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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