Reform Altersvorsorge (2 Säule); Herabsetzung des Koordinationsabzugs
1.1.4.2. In der 2. Säule wird die Altersvorsorge für niedrige Einkommen verbessert, indem der Koordinationsabzug herabgesetzt wird. Dies kommt insbesondere den Frauen zugute.
Inhalt
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, den Koordinationsabzug von 25'095 Franken auf 12'548 Franken zu senken. Dementsprechend erhöht sich der versicherte Verdienst, wodurch Vorsorgenehmende mit relativ niedrigen Löhnen, zu denen eine große Zahl von Frauen und Teilzeitbeschäftigten zählen, einen besseren sozialen Schutz gegen Alter und Invalidität erhalten.
Ziel
Die beruflichen Vorsorge von Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern, bei denen es sich hauptsächlich um Frauen handelt.
Federführend
EDI: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Partner
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Status
laufend
Umsetzungsstand
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Meilensteine / Zeitplan
2021: Beginn des parlamentarischen Verfahrens
2022: Fortsetzung des parlamentarischen Verfahrens
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
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Weitere Grundlagen
Botschaft des Bundesrates vom 25. November 2020 zur Änderung der Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG-Reform)
Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Rentensituation der Frauen hat sich deutlich verbessert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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