Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener
Inhalt
Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) sieht dafür die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Kantone vor (Artikel 16 WeBiG).
Ziel
Da Grundkompetenzen die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen und eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und im beruflichen Alltag sind, trägt die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener auch zur Integration und zum Verbleib von Frauen im Arbeitsmarkt bei. Die Zahlen der Kantone zeigen, dass die Grundkompetenzkurse zu 68% von Frauen besucht werden.
Federführend
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Partner/-innen
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
4-jährige kantonale Programme
Meilensteine / Zeitplan
Zurzeit befinden wir uns in der 2. Umsetzungsperiode (2021-2024)
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) 419.1 Art. 16
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Indikatoren / quantitative Ziele
Weitere Grundlagen
Grundsatzpapier 2021-2024 über die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 16 WeBiG)
https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2020/06/grundsatzpapier-21-24.pdf.download.pdf/grundsatzpapier_2021-2024_d.pdf
Ressourcen
Rund CHF 42 Millionen Bundesgelder für die Jahre 2021-2024. Dieser Betrag muss von den Kantonen mindestens verdoppelt werden.
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone erhalten Finanzhilfen des SBFI um den Erwerb der Grundkompetenzen zu fördern.