Massnahme 1.1.3.4

Auslegeordnung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

1.1.3.4. Auslegeordnung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Im Rahmen des verbundpartnerschaftlichen Commitments zu den Förderzielen zum Berufsabschluss für Erwachsene lässt das SBFI eine Auslegeordnung zum Stand der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen erstellen.

Ziel

Die Auslegeordnung soll den Stand der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zeigen und untersuchen, ob auf der systemischen Ebene und insbesondere bei Abschlüssen auf der Sekundarstufe II ein Verbesserungsbedarf besteht. Weiter soll untersucht werden, welche Akzeptanz staatliche Anerkennungen und Gleichwertigkeitsbescheinigungen auf dem Arbeitsmarkt haben. Eine funktionierende Diplomanerkennung auf allen Ebenen hilft auch Frauen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Federführend

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Partner/-innen

Staatssekretariat für Migration, Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Branchenorganisationen, kantonale Stellen (Migration, Integration, Berufsbildung, Wirtschaft), Anerkennungsstellen (SRK, Kantone)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

12/2023: Konzeptionierung und Planung abgeschlossen, Datenerhebung gestartet

Meilensteine / Zeitplan

10-11/2023: Konzeptionierung und Planung
12/2023-02/2024: Datenerhebung
02-04/2024 Datenauswertung
06/2024 Berichterstattung


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681; Regelung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Anhang III – «Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen») und Folgeerlasse sowie Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA; SR 0.632.31; Regelung der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Anhang K – Anlage III). Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG); SR 142.20 und Folgeerlasse. Dazu diverse spezialgesetzliche Regelungen.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Weitere Grundlagen

Die Auslegeordnung stellt eine der Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene (BAE) in der beruflichen Grundbildung dar, auf die sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) – verständigt haben.

Ressourcen


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?