Massnahme 1.1.3.3

Ausgewogene Förderung von Filmprojekten von Frauen und Männern

1.1.3.3. Ausgewogene Förderung von Filmprojekten von Frauen und Männern

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Projekte von Frauen und Männern werden ausgewogen gefördert.

Ziel

Die Filmförderung des Bundes berücksichtigt in allen Förderbereichen den Grundsatz der Diversität beim Zugang zur Förderung.

Federführend

Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Branchenverbände der Filmbranche, Förderinstitutionen (z.B. Filmstiftung Zürich, Cinéforom, Kantone), SRG SSR

Status

Daueraufgabe

Umsetzungsstand

Massnahmen im Bereich der Produktionsförderung durchgeführt

Meilensteine / Zeitplan

- Förderkonzepte Film 2021-2024
- Umsetzung in den Kommissionen
- Bonussysteme bei Punktesystemen (minoritäre Koproduktionen, Vielfaltsprämien)
- Monitoring und öffentliche Berichterstattung
- Mehrjährige externe Evaluationen


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Verhältnis zwischen eingereichten und geförderten Projekten von Frauen und Männern

Weitere Grundlagen

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Ressourcen

Noch nicht spezifiziert


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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