Botschaft des Bundesrates zur Individualbesteuerung
Inhalt
Einführung der Individualbesteuerung, d.h. Eheleute werden in steuerlicher Hinsicht nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und gemeinsam besteuert. Neu wird jede Person grundsätzlich für sich allein besteuert unabhängig vom Zivilstand. Offen ist die genaue Ausgestaltung, insbesondere ob Korrektive z.B. für Ein-Einkommens-Paare nötig und/oder erwünscht sind.
Ziel
Beseitigung der "Heiratsstrafe", d.h. der steuerlichen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Schaffung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau.
Federführend
ESTV ESTV, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Partner
Kantonale Steuerverwaltungen, die die direkte Bundessteuer veranlagen und beziehen (Art. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11)
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Der Bundesrat hat am 24.09.2021 den Bericht «Auslegeordnung zur Individualbesteuerung» gutgeheissen. Zudem wurde im Herbst 2021 die FDK zu einer Einführung der Individualbesteuerung konsultiert. Von November 2021 bis Februar 2022 hat das EFD eine Konsultation der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N und WAK-S) durchgeführt. Das Ziel war es, Leitlinien zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung zu erhalten.Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat Eckwerte für die Vernehmlassung festgelegt. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist im 2. Semester 2022 vorgesehen.
Meilensteine / Zeitplan
2021: BRB zu Auslegeordnung zur Individualbesteuerung, Bericht wird den beiden WAK zur Diskussion vorgelegt
2022: Vernehmlassung zur Individualbesteuerung
2023: Verabschiedung Botschaft zur Individualbesteuerung
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Regelung zur Ehegattenbesteuerung in DBG und StHG muss geändert werden.
Indikatoren / quantitative Ziele
Besteuerung Ehegatten, Beseitigung "Heiratsstrafe", Schaffung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau.
Weitere Grundlagen
In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.[1]
Ressourcen
noch unbekannt
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer für den Bund. Sie werden die Individualbesteuerung umsetzen müssen.
Da die Individualbesteuerung auch für die Kantone gelten soll, müssen die Kantone ihre Gesetze und Informatik entsprechend anpassen.