Massnahme 1.1.3.1

Botschaft des Bundesrates zur Individualbesteuerung

1.1.3.1. Der Bundesrat arbeitet eine Botschaft über die Einführung der Individualbesteuerung von verheirateten Paaren aus. Dadurch erhöhen sich die Beschäftigungsanreize für das zweite Einkommen – meist dasjenige der Frau. Zu erwarten ist auch eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt und das Wachstum.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Einführung der Individualbesteuerung, d.h. Eheleute werden in steuerlicher Hinsicht nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und gemeinsam besteuert. Neu wird jede Person grundsätzlich für sich allein besteuert unabhängig vom Zivilstand. Offen ist die genaue Ausgestaltung, insbesondere ob Korrektive z.B. für Ein-Einkommens-Paare nötig und/oder erwünscht sind.

Ziel

Beseitigung der "Heiratsstrafe", d.h. der steuerlichen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Schaffung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau.

Federführend

ESTV ESTV, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Kantonale Steuerverwaltungen, die die direkte Bundessteuer veranlagen und beziehen (Art. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11)

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung fand vom 2. Dezember 2022 bis zum 16. März 2023 statt. 
Der Bundesrat hat am 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung festgelegt. 

Meilensteine / Zeitplan

2021: BRB zu Auslegeordnung zur Individualbesteuerung, Bericht wird den beiden WAK zur Diskussion vorgelegt
2022: Vernehmlassung zur Individualbesteuerung
2023: Verabschiedung Botschaft zur Individualbesteuerung


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Regelung zur Ehegattenbesteuerung in DBG und StHG muss geändert werden.

Indikatoren / quantitative Ziele

Besteuerung Ehegatten, Beseitigung "Heiratsstrafe", Schaffung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau.

Weitere Grundlagen

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.[1]

Ressourcen

noch unbekannt


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer für den Bund. Sie werden die Individualbesteuerung umsetzen müssen.
Da die Individualbesteuerung auch für die Kantone gelten soll, müssen die Kantone ihre Gesetze und Informatik entsprechend anpassen.