Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Inhalt
Einführung der Individualbesteuerung, d.h. Eheleute werden in steuerlicher Hinsicht nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und gemeinsam besteuert. Neu soll jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch die Kantone und Gemeinden.
Ziel
Zivilstandsunabhängige Besteuerung und damit auch Beseitigung der "Heiratsstrafe", d.h. der steuerlichen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Stärkung der Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Federführend
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Partner/-innen
Kantonale Steuerverwaltungen, die die direkte Bundessteuer veranlagen und beziehen (Art. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11)
Status
Abgeschlossen
Umsetzungsstand
Die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative wurde am 21. Februar 2024 vom Bundesrat verabschiedet zu Handen des Parlamentes (24.026).
Die parlamentarische Behandlung hat im Frühjahr 2024 begonnen. Das Parlament hat das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung vom 20. Juni 2025 angenommen. Das Initiativkomitee hat die Volksinitiative bedingt zurückgezogen. Gegen das Gestetz wurde das Kantons- und das Volksreferendum ergriffen. Deshalb kommt es am 8. März 2026 zur Volksabstimmung.
Meilensteine / Zeitplan
2021: BRB zu Auslegeordnung zur Individualbesteuerung, Bericht wird den beiden WAK zur Diskussion vorgelegt
2022: Vernehmlassung zur Individualbesteuerung
2024: Verabschiedung Botschaft zur Individualbesteuerung
2025: Schlussabstimmung im Parlament
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Das DBG und das StHG werden angepasst, um die Individualbesteuerung einzuführen.
Indikatoren / quantitative Ziele
Individuelle Besteuerung Eheleute, Beseitigung "Heiratsstrafe", Stärkung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Weitere Grundlagen
In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.[1]
Ressourcen
noch unbekannt
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Das Erwerbsvolumen zwischen Frauen und Männern ist ausgewogener und die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt hat sich erhöht
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer für den Bund.
Da die Individualbesteuerung auch für die Kantone und Gemeinden gelten soll, müssen die Kantone ihre Gesetze und Informatik entsprechend anpassen.