Erhöhung des Männeranteils in den Gesundheits- und Bildungsberufen
Inhalt
- mehr Personal in der Pflege ausbilden
- eine höhere Attraktivität und Anerkennung des Berufs erreichen
- berufliche Entwicklungsmöglichkeiten steigern (Regulierung der Pflege-expertIn APN resp. Masterstufe Pflege im Gesundheitsberufegesetz)
- bessere Arbeitsbedingungen (Lohn, Vereinbarkeit) schaffen
- Berufsverweildauer erhöhen
Ziel
Steigerung des Anteils an männlichem Pflegepersonal
Federführend
Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Berufsverbände, Bildungsinstitutionen, SBFI, SECO, GDK
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Durch die Umsetzung der Initiative für eine starke Pflege
- 1. Juli 2024: Inkraftsetzung des Ausbildungsfördergesetzes Pflege: Beiträge der Kantone an die praktischen Ausbildungsplätze, Ausbildungsbeiträge an die Studierenden, Zuschüsse an die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen Pflege > Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone
- 8. Mai 2024: Eröffnung Vernehmlassung zum Entwurf Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege.
Meilensteine / Zeitplan
Ende August 2023: Eröffnung der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (1. Etappe Pflegeinitiative)
Mitte 2024: Eröffnung Vernehmlassung zum Entwurf Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Zur Erreichung der Ziele müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden: Revision GesBG, gesetzliche Grundlagen im Rahmen Umsetzung Pflegeinitiative
Indikatoren / quantitative Ziele
Abschlusszahlen, Entwicklung der Geschlechterverteilung, Berufsverweildauer
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Keine zusätzlichen Ressourcen benötigt.
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die ausgewogene Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien hat sich verbessert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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