Umsetzung der Zielquote von 40% bei der Geschlechtervertretung im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten
Inhalt
Die Erreichung der Zielvorgabe wird vom Bundesrat überwacht und gesteuert
Ziel
Eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten nach Art. 2 Abs. 2 Kaderlohnverordnung.
Stellen sicher, dass die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten die Zielquote von 40% für die Vertretung der Geschlechter anwenden.
Federführend
Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Partner/-innen
Alle bundesnahen Unternehmen und Anstalten, welche der Kaderlohnverordnung unterstehen und die zuständigen Aufsichtsdepartemente
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Das Ziel von 40 %, das bis Ende 2027 erreicht werden muss, wird beibehalten.
Meilensteine / Zeitplan
Laufend: Berücksichtigung der Zielvorgabe im Rahmen der Wahlanträge von obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten an den Bundesrat; Kommentierung allfälliger Abweichungen
Jährliche Berichterstattung im Rahmen des Kaderlohnreportings an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Zielvorgabe von mind. 40 Prozent für den Anteil beider Geschlechter
Weitere Grundlagen
Bundesratsbeschluss vom 25. November 2020 (2020.2462)
Ressourcen
Nicht bezifferbar (unterschiedlich grosser Aufwand bei den verschiedenen Stellen betr. Suche von Kandidatinnen und Kandidaten, Evaluation Wahlanträge, Begründung von Abweichungen, Berichterstattung Kaderlohnreporting)
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die ausgewogene Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien hat sich verbessert
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
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