Massnahme 1.1.2.1

Umsetzung der Zielquote von 40% bei der Geschlechtervertretung im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten

1.1.2.1. Der Bund stellt sicher, dass die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten die Zielquote von 40% bei der Geschlechtervertretung umsetzen.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Die Erreichung der Zielvorgabe wird vom Bundesrat überwacht und gesteuert

Ziel

Eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten nach Art. 2 Abs. 2 Kaderlohnverordnung.
Stellen sicher, dass die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten die Zielquote von 40% für die Vertretung der Geschlechter anwenden.

Federführend

Eidgenössisches Personalamt EPA, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Partner/-innen

Alle bundesnahen Unternehmen und Anstalten, welche der Kaderlohnverordnung unterstehen und die zuständigen Aufsichtsdepartemente

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Das Ziel von 40 %, das bis Ende 2027 erreicht werden muss, wird beibehalten.

Meilensteine / Zeitplan

Laufend: Berücksichtigung der Zielvorgabe im Rahmen der Wahlanträge von obersten Leitungsorganen von bundesnahen Unternehmen und Anstalten an den Bundesrat; Kommentierung allfälliger Abweichungen

Jährliche Berichterstattung im Rahmen des Kaderlohnreportings an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Zielvorgabe von mind. 40 Prozent für den Anteil beider Geschlechter

Weitere Grundlagen

Bundesratsbeschluss vom 25. November 2020 (2020.2462)

Ressourcen

Nicht bezifferbar (unterschiedlich grosser Aufwand bei den verschiedenen Stellen betr. Suche von Kandidatinnen und Kandidaten, Evaluation Wahlanträge, Begründung von Abweichungen, Berichterstattung Kaderlohnreporting)


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die ausgewogene Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien hat sich verbessert

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

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