Gewährleistung der Lohngleichheit im Bereich Kulturschaffen
Inhalt
Die Einhaltung der Lohngleichheit ist eine Bedingung für den Erhalt von öffentlichen (Förder-)Geldern
Ziel
Die Grundsätze der Lohngleichheit werden bei allen durch das BAK und die öffentliche Hand geförderten Projekten, Institutionen und Verbänden eingehalten
Federführend
Bundesamt für Kultur BAK, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner
Branchenverbände der Film- uns weiteren Kulturbranchen, Förderinstitutionen (z.B. Filmstiftung Zürich, Cinéforom, Kantone), SRG SSR
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
Pilotmassnahmen im Bereich Film teilweise durchgeführt.
Meilensteine / Zeitplan
- Erarbeitung von Weisungen und Instrumenten zur Lohngleichheit in allen Berufsbereichen des Kulturschaffens (z.B. wie Richtlohnliste des Verbands der Filmtechniker*innen SSFV)
- Information an die betroffenen Kulturakteure, dass die Einhaltung der Lohngleichheit eine Bedingung ist für den Erhalt von öffentlichen Geldern, und dass die Einhaltung stichprobenartig kontrolliert werden kann
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
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Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
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Indikatoren / quantitative Ziele
Festgestellte Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau bei geförderten Projekten, Institutionen, Unternehmen
Weitere Grundlagen
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Ressourcen
Noch nicht spezifiziert
Handlungsfeld
Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Sofern die Projekte von Bund und Kantonen zusammen unterstützt werden (wie z.B. im Filmschaffen), müssen sich diese einig sein über die Definition der Lohngleichheit bzw. die Aufgaben zur Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit untereinander koordinieren