Massnahme 1.1.1.4

Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

1.1.1.4. Der Bundesrat prüft in einem Bericht die geeignete Strategie zur Stärkung der Lohngleichheitscharta im öffentlichen Sektor (in Erfüllung des Postulats 20.4263 WBK-NR).

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Bundesrat wurde beauftragt, einen Bericht über eine Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit zu erstellen. Darin zeigt er Möglichkeiten, wie mehr Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe zur Teilnahme an der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor ermutigt werden könnten, sowie die ergriffenen Massnahmen auf.

Ziel

Stärkung der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors in der Förderung der beruflichen Gleichstellung der der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung

Federführend

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe, Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG)

Status

Abgeschlossen

Umsetzungsstand

Der Bericht des Bundesrates wurde am 09.12.2022 veröffentlicht (Link)

Meilensteine / Zeitplan

1. Halbjahr 2022: Durchführung diverser Veranstaltungen
2. Halbjahr 2022: Bericht des Bundesrates


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 8, Abs. 3 Bundesverfassung

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

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Indikatoren / quantitative Ziele

Anzahl Kantone, Städte, Gemeinden und staatsnahe Betriebe, welche die Charta unterzeichnet haben
Massnahmen gemäss Monitoring

Weitere Grundlagen

Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Ressourcen

2022: 70’000 CHF


Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben Die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor ist beseitigt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Unterzeichnende Kantone, Städte und Gemeinden sowie staatsnahe Betriebe setzen sich (1) für die Sensibilisierung für das Gleichstellungsgesetz (2) die regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit (3) die Förderung der Einhaltung der Lohngleichheit bei der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften (4) die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungs- und/oder Subventionswesen sowie für die (5) Information über die konkreten Ergebnisse ein.